Liebe Mitglieder der LEV,
es war uns ein besonderes Anliegen, den Schülerinnen und Schüler der 10. Jahrgangsstufe, denen das Vorrücken auf Probe aufgrund von sehr schlechten Vornoten im Halbjahreszeugnis nicht erteilt wird, die Möglichkeit zu geben, den mittleren Schulabschluss durch die Besondere Prüfung zu erwerben. Das Ministerium hat jetzt im KMS V.9-BS5511.0/141/1 abweichend von & 67 Abs. 1 GSO allen Schülerinnen und Schülern ohne Vorrückungserlaubnis dies ermöglicht. Bitte weisen Sie die Eltern der 10. Jahrgangsstufe auf die Antragsmöglichkeit hin! Näheres zur Prüfung auf mebis und unter
Elternbroschüren
Bisher liegen uns noch nicht viele Bestellungen der Elternbroschüren zum Schulanfang 2020/21 vor. Bitte bestellen Sie schnell, denn wir müssen den Auftrag zur Druckerei geben – herzlichen Dank!
Mit besten Grüßen
Annette Batora M.A.