August 2024
Inhalt
Vorwort
INFORMATION FÜR ELTERN AM LABENWOLF-GYMNASIUM
Liebe Eltern,
nach einem großartigen Sommerfest am Labenwolf (auch „Labo“ genannt), bei dem sich die gesamte Schulfamilie mit Engagement und Kreativität eingebracht hat, ist das Schuljahr 2023/24 mit bester Laune und Vorfreude auf die Ferien zu Ende gegangen. Unser nächster Einsatz als Elternbeirat steht am 10.9. an, wenn wir alle neuen Eltern der jüngsten Labenwölfchen, die im September ihren ersten Schultag an der weiterführenden Schule haben werden, im „Eltern-Café“ begrüßen.
Im Schuljahr 2024/25 besuchen die Jahrgangsstufen 5 bis 12 das neu eingeführte neunjährige Gymnasium, das schrittweise weiter wächst und im Schuljahr 2025/26 die Jahrgangsstufen 5 bis 13 umfassen wird. Mit unserer Kultusministerin erwarten wir weiterhin innovative Ideen. Ihre Visionen werden zweifellos Einfluss auf unsere Schule nehmen und wir freuen uns darauf, gemeinsam Positives zu gestalten. Unabhängig von politischen Veränderungen möchten wir als Elternbeirat weiterhin eng mit der Schulleitung, den Lehrkräften und Ihnen, den Eltern, als TEAM zusammenarbeiten, um eine optimale Umgebung für den Schulalltag unserer Kinder zu schaffen.
Die aktuellen globalen Entwicklungen und geopolitischen Konflikte führen zu Unruhe und Ängsten. Umso wichtiger ist es, dass Kinder und Jugendliche in der Schule, einem Ort, an dem sie einen erheblichen Teil ihrer Zeit verbringen, nicht nur lernen, sondern auch emotionale Unterstützung, Rückhalt und Geborgenheit erfahren können. Durch offene Kommunikation auf Augenhöhe und ein starkes Miteinander tragen wir gemeinsam dazu bei, dass sie glücklich sind.
Wichtig bei unserer Arbeit als Elternbeirat ist die vertrauensvolle und respektvolle Zusammenarbeit aller am Schulleben Beteiligten. Selbstverständlich können wir politische Entscheidungen, geltende Regeln oder medizinisches Wissen nicht ändern, kommentieren oder begleiten – das ist nicht unsere Aufgabe. Unser Ziel ist es, dass sich die gesamte Schulfamilie wohl und verstanden fühlt. Wir sind uns sicher, dass auch Sie als neue Eltern am Labo bald von der besonderen Atmosphäre – dem „Labo-Spirit“ hören werden.
Liebe „neue“ Eltern am Labo, wir heißen Sie und Ihre Kinder herzlich willkommen bei uns am Labenwolf-Gymnasium.
Der Übertritt ans Gymnasium stellt Ihre Kinder vor neue Herausforderungen. Differenzierte Unterrichtsfächer, das Fachlehrerprinzip, ein großes Gebäude, neue Klassenkameraden und vieles mehr an neuen Eindrücken wollen bewältigt werden. Die Freizeitaktivitäten müssen überdacht und Übungszeit für das Instrument eingeplant werden.
Um den Start zu erleichtern, bekommen die neuen Labenwölfe in der Einführungswoche zu Beginn der 5. Jahrgangsstufe Hilfestellung, sich am Labenwolf-Gymnasium möglichst rasch und problemlos einzugewöhnen. Das Zusammenwachsen der neu gebildeten Klassen wird gefördert und gemeinsame Klassenregeln werden erstellt. Die Schüler beschäftigen sich u. a. auch mit den Themen Arbeitsplatzgestaltung, Zeiteinteilung, Organisation der Hausaufgaben sowie möglichen Lern- und Merktechniken.
Die Einführungswoche hat den Namen „OK-Woche“ bekommen. Dieser Begriff sowie viele weitere Begriffe, die den Schulalltag am Labenwolf-Gymnasium betreffen, werden in unserem „Labenwolf A-Z“ erklärt. Das „Labenwolf A – Z“ soll Ihnen bei Fragen rund um die neue Schule Ihres Kindes eine erste Hilfe sein.
TIPP: Registrieren Sie sich gleich zu Beginn bei WebUntis, um z.B. Krankmeldungen stark zu vereinfachen sowie Elternbriefe, Einladungen zu Elternabenden usw. unverzüglich zu erhalten. Unter „WebUntis“ können Sie in unserem „Labenwolf A-Z“ alles weitere zur Registrierung entnehmen.
Auf Informationsveranstaltungen an unserem EB-Stand oder auch im persönlichen Gespräch bieten wir gerne weitere Beratung an – nehmen Sie mit uns Kontakt auf.
Bitte beachten Sie, dass stets die aktuellen Angaben auf der Schul-Homepage gelten! Vermissen Sie im „Labenwolf A – Z“ etwas, haben Sie Anregungen, Kritik, Vorschläge – lassen Sie es uns bitte wissen.
Wollen wir das Heranwachsen optimal fördern, um die Stärken der Kinder zu erkennen, ihre Persönlichkeit und Identität zu stabilisieren und ihnen einen Freiraum innerhalb vereinbarter akzeptierter Grenzen bieten, ist eine konstruktive Zusammenarbeit von Elternhaus und Schule unabdingbar. Die unmittelbare und offene Kommunikation, das Miteinander, das am Labenwolf-Gymnasium gepflegt wird und eine positive Einstellung zum Thema Schule tragen wesentlich zum Gelingen der Schullaufbahn unserer Kinder bei. Bereits seit vielen Jahren spricht man vom besonderen „Labenwolf-Spirit“, der an der Schule herrscht.
Anspruchsvolle Lerninhalte stellen hohe Anforderungen an Lehrerinnen und Lehrer. Als Eltern wünschen wir uns psychologische und diagnostische Fähigkeiten und persönliche Empathie für unsere Kinder.
Wir Eltern haben einen Balanceakt zu meistern zwischen liebevoller, konsequenter Erziehung und Konzentration auf das Wesentliche einerseits und Aufgeschlossenheit für Neuerungen andererseits. Diese wie auch die Entwicklung auf dem technischen Kommunikationsmarkt versprechen zwar den Alltag zu erleichtern, verleiten aber auch häufig zu Bequemlichkeit und Ablenkung und sind meist zeitintensiv.
Wir wünschen den neuen Labenwölfen einen glücklichen und erfolgreichen Start bei uns am Labenwolf-Gymnasium.
Ihr Elternbeirat
Gedanken als Anregung, den Schulalltag im Labenwolf-Gymnasium positiv zu meistern
- Nehmen Sie Unmutsäußerungen Ihres Kindes ernst! Versuchen Sie die eigentlichen Ursachen zu ergründen!
- Zuhören und ein ruhiges Gespräch schaffen Klarheit…
- Freizeitaktivitäten wie Sport, Freunde, Lesen, Musik bilden einen Ausgleich zur Wissensaneignung – solange diese kein „Muss“ sind.
- Abwechslung bringt Entspannung, macht Freude…
- Durch ein stabiles Vertrauensverhältnis zu Ihrem Kind und intensive, ungeteilte Aufmerksamkeit und Zuwendung können z. B. unkontrolliertes Fernsehen bzw. Computerspielen unterbunden oder minimiert werden.
- Zu viel Medienkonsum blockiert die Lernfähigkeit, überlagert bereits Gelerntes, reduziert das Kommunikationsvermögen, kann zu Sucht bis hin zu persönlicher Isolation führen…
- Versuchen Sie auf Konflikte in der Schule objektiv zu reagieren und vermitteln Sie Ihrem Kind Verständnis für andere (Klassenkameraden).
- Toleranz fördert die (Schul)Gemeinschaft…
- Ermutigen Sie Ihr Kind, sich für Neues zu interessieren, sich auf Ungewohntes einzulassen, Fragen zu stellen (seien Sie ein Vorbild).
- Dialog schafft Vertrauen…
- Interessieren Sie sich für die Lerninhalte Ihres Kindes!
- Was selbst erklärt wird, bleibt besser im Gedächtnis…
- Vergewissern Sie sich, dass Haus- und Lernaufgaben regelmäßig erledigt werden!
- Pflichterfüllung stärkt das Selbstwertgefühl…
- Unterstützen Sie Ihr Kind, damit es zum selbständigen Lernen findet! Überlassen Sie einzelne Fächer ganz der eigenen Lernverantwortung!
- Nur Hilfe zur Selbsthilfe hat dauerhaften Erfolg…
- Suchen Sie das Gespräch mit den Fachlehrern, um die andere Seite zu hören, bevor Sie auf die Schule schimpfen! Wenden Sie sich mit Ihren Anliegen an die Klassenelternsprecher oder/und den Elternbeirat!
- Persönlicher Kontakt schafft Verständnis und fördert Vertrauen…
- Bewerten Sie die Leistungen Ihres Kindes in Relation zu seinen Fähigkeiten und seinem Arbeitseinsatz! Verzichten Sie auf den Vergleich zu Geschwistern und Mitschülern! Loben Sie (auch kleine) Erfolge und Verbesserungen ohne Einschränkungen!
- Anerkennung beflügelt, Erfolg motiviert…
Labenwolf von A – Z
!! WICHTIG: Es gelten stets die aktuellen Angaben auf der Schul-Homepage !!
Wir bitten um Verständnis: Um die Informationen übersichtlich zu halten, verzichten wir auf eine geschlechtsspezifische Ansprache und verwenden z.B. für Schülerinnen und Schüler das Wort „Schüler“.
Abischerz/Abistreich
Das ist das traditionelle Ereignis mit dem sich die Abiturienten von der Schule verabschieden. Er wird von den Abiturienten organisiert und durchgeführt und findet meist Ende Juni (Ende der Schulzeit der Abiturienten) statt. Erfahrungsgemäß wird hierbei der Unterricht unterbrochen bzw. früher beendet. Der Schulleitung und dem Lehrerkollegium werden Streiche gespielt, das Schulhaus dekoriert o. ä.. In der Regel wurde der Ablauf bereits im Vorfeld mit der Schulleitung besprochen.
Abiturauswandertag
Um am Tag des 3. schriftlichen Abiturfaches, an dem sehr viele Räumlichkeiten benötigt werden und Lehrkräfte eingebunden sind, Ruhe für die Abiturienten zu haben, findet für die 5. und 6. Jahrgangsstufe ein sog. „Abiturauswandertag“ statt. Hier unternehmen die Klassen betreut von Tutoren und/oder Lehrkräften Ausflüge etc. Dies findet in Absprache mit dem Elternbeirat statt. Der Tag gilt als normaler Schultag. Daher ist das Kind bei Verhinderung zu entschuldigen.
Abitur (G9)
Im Frühjahr 2024 hat in Bayern der letzte reguläre G8-Jahrgang sein Abitur abgelegt. Für den ersten G9-Jahrgang findet die Abiturprüfung zum ersten Mal 2026 statt, so dass an den meisten bayerischen Gymnasien 2025 kein Abitur abgelegt werden kann.
Jahrgangsstufe 11
Als Einführungsphase der Oberstufe bereitet die Jahrgangsstufe 11 durch Vertiefung von fachlichen und methodischen Fähigkeiten und Fertigkeiten aus den Vorjahren auf die Anforderungen in der Qualifikationsphase der Oberstufe vor. Fächerübergreifendes und projektorientiertes Arbeiten, Wissenschaftspropädeutik sowie Möglichkeiten zur individuellen Schwerpunktsetzung sind besondere Merkmale dieser Jahrgangsstufe.
- Im Projekt-Seminar zur beruflichen Orientierung bietet die berufsweltbezogene Projektarbeit einen Ankerpunkt für Ihre Studien- und Berufsorientierung.
- In der Wissenschaftswoche stehen die Wissenschaftspropädeutik und das fächerübergreifende Arbeiten im Mittelpunkt.
Nach dem ersten Halbjahr dieser Einführungsphase wählt man aus dem Angebot der Schule die Fächer und das W-Seminar für die Qualifikationsphase der Oberstufe (Q12 und Q13), der sogenannten„Profil- und Leistungsstufe“ (PuLSt). Die Jahresfortgangsnote in Fächern, die nach der Jahrgangsstufe 11 nicht mehr besucht werden, wird in das Abiturzeugnis aufgenommen, geht aber nicht in die Abiturnote ein.
Profil- und Leistungsstufe (Q12 und Q13)
In der Profil- und Leistungsstufe können im Kontext einer breiten Belegungsverpflichtung über alle Aufgabenfelder hinweg individuelle Schwerpunkte gesetzt werden:
- Einerseits werden mit dem Leistungsfach, den Vertiefungskursen und den Differenzierungsstunden, dem W-Seminar sowie einer größeren Flexibilität bei der Festlegung der Abiturprüfungsfächer besondere Möglichkeiten zur individuellen Profilbildung geschaffen. Darüber hinaus können auch Fächer des Zusatzangebots gewählt werden.
- Andererseits erfordern gerade auch die Belegung eines breiten Fächerspektrums, die zentrale Stellung der beiden Kernkompetenzfächer Deutsch und Mathematik sowie das für alle Schüler verpflichtende Fünf-Fächer-abitur ein hohes Maß an Leistungsbereitschaft.
Quelle: https://www.gymnasiale-oberstufe.bayern.de/allgemeines
AGEB
Arbeitsgemeinschaft der Elternbeiräte der Nürnberger Gymnasien und Realschulen – eine Interessengemeinschaft begrenzt auf Nürnberg, ohne Mitgliedsbeitrag, offen für die betreffenden Gymnasien und Realschulen. Kontakt: ageb.nuernberg@gmail.com
AK (Arbeitskreis) musischer Gymnasien in Bayern
Ein Zusammenschluss der musischen Gymnasien bzw. Gymnasien mit musischem Zweig in Bayern, zum Austausch von Erfahrungen zwischen Schulleitern, Lehrern und Eltern.
www.ak-musische-gymnasien-bayern.de
Allgemeine Elternaufgaben
Eltern unterstützen die Erziehungsarbeit der Schule. Sie tragen besonders bei jüngeren Schülern dafür Sorge, dass Hausaufgaben erledigt werden, was aber nicht heisst, dass Sie diese auch korrigieren. Ebenso haben Eltern die Aufgabe, ihre Kinder regelmäßig und pünktlich zum Unterricht zu schicken, ausgestattet mit allen notwendigen Büchern und Unterrichtsmaterialien.
Änderung der Adresse oder des Sorgerechts
Geben Sie bitte sämtliche Änderungen zeitnah an das Sekretariat weiter.
Anwesenheitspflicht
Der Unterricht beginnt regulär um 8.00 Uhr. Die Unterrichtsräume werden ab 7.45 Uhr aufgeschlossen. Schüler sollen sich um 7.55 Uhr in den Zimmern befinden. Zum Schutz der Schüler ist die Schule verpflichtet, deren Anwesenheit konsequent zu kontrollieren. Nur nach vorheriger Abklärung mit der Schulleitung (Meldung über das Sekretariat) darf der Unterricht vorzeitig verlassen oder später gekommen werden. Abmeldung während des Unterrichtstages nur beim nachfolgenden Lehrer und über das Sekretariat; bei minderjährigen Schülern erfolgt dies nur nach Rücksprache mit Erziehungsberechtigten. Siehe auch unter „Befreiung vom Unterricht“.
Arbeitsgemeinschaften
Darunter versteht man Wahlunterricht, der von der Schule angeboten wird, jährlich wechselt und freiwillig belegt werden kann. Eine Auflistung des Angebotes wird zu Beginn des Jahres an die Schüler verteilt. Die Schüler können durch Teilnahme am Wahlunterricht ihre Stundenanzahl selbst mitgestalten.
Arbeitskreise (= AK)
Diese sind von der SMV organisiert: AK Licht und Ton, AK Sozial, AK Pankwolf-Schülerzeitung, AK Schulsanitätsdienst, AK Tankstelle, AK Umwelt, AK Courage, AK Politik, AK Tutoren, AK Labo-Radeln, AK Weltreligionen, AK Schulball, AK Film (aktuelle Angebote s. Schul-Homepage). Die AKs bieten den Schülern die Möglichkeit, eigene Ideen zu entwickeln und einzubringen, Engagement zu zeigen, Verantwortung zu übernehmen und sich fundiert eine Meinung zu bilden. So können Interessen fernab von Lehrplänen entdeckt werden und unter pädagogischer Begleitung schrittweise die Verantwortungsübernahme erlernt werden. Schüler können jederzeit einen eigenen AK gründen. Hierzu bedarf es einer Idee bzw. eines Konzeptes und der „Schirmherrschaft“ einer Lehrkraft und Absprache mit der SMV.
Auslandsaufenthalt
Sollten Sie für Ihr Kind einen Auslandsaufenthalt planen, wenden Sie sich bitte mindestens 6 Monate vor der Abreise an die Beratungslehrerin Frau Stolzenburg (melanie.stolzenburg@schulen.nuernberg.de). Nur bei rechtzeitiger Planung und Informieren der Schule kann diese die gewünschte Schulbefreiung garantieren. Nähere Infos zur richtigen Planung von Auslandsaufenthalten erhalten die Eltern der 10. Klassen beim Klassenelternabend im Herbst.
BayEUG – Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen
Es gilt für alle Schularten und regelt die allgemeingültigen Sachverhalte wie Schularten, Unterrichtsinhalte oder Ordnungsmaßnahmen. Siehe Homepage des Kultusministeriums (KM)
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Befreiung vom Unterricht
Vorzeitige Unterrichtsbefreiung/Arztbesuche (Kind wird im Unterricht krank)
Muss das Kind aus gesundheitlichen Gründen den Unterricht vorzeitig beenden, muss es sich im Sekretariat und bei der Lehrkraft der nächsten Unterrichtsstunde abmelden. Eltern müssen dies auf dem entsprechenden Formular bis zum nächsten Schultag bestätigen. Das Formular ist bei der Rückkehr wieder im Sekretariat abzugeben.
Arzttermine sollten in die unterrichtsfreie Zeit, auch am Nachmittag, gelegt werden
Erkrankungen (Kind wird zuhause krank)
Ist das Kind aus Krankheitsgründen am Schulbesuch verhindert, muss dies bis 7.45 Uhr mitgeteilt werden. Die Krankmeldung soll vom Erziehungsberechtigten über WebUntis erfolgen. In diesem Fall gilt das Kind als entschuldigt und es ist keine schriftliche Entschuldigung mehr nötig.
In Ausnahmefällen ist die Krankmeldung auch tel. möglich (0911/231-6710) o. per Mail (Labenwolf-gymnasium@stadt.nuernberg.de) möglich. Eine schriftliche Entschuldigung ist in diesem Fall nachzureichen.
Fehlen Kinder mehr als 5 Unterrichtstage, ist unbedingt ein ärztliches Attest erforderlich. Dies gilt auch dann, wenn ein angekündigter Leistungsnachweis versäumt wurde und man beim Nachschriftstermin auch krank ist. Dann ist ein Attest vom selben Tag einzuholen, das unmittelbar, aber spätestens 10 Tage danach, im Sekretariat mit Hinweis auf die versäumte Arbeit, vorgelegt werden muss.
Anträge auf Unterrichtsbefreiung/Beurlaubung (vorher bekannte Arztbesuche, Sport-/Musikwettbewerbe etc.)
Alle Beurlaubungen müssen mind. 3 Werktage vorher beantragt werden. Ein Formular dafür gibt es auf der Schul-Homepage -> Informationen und Service -> Formulare. https://www.labenwolf.de/formulare-369.html)
Beurlaubungen für einzelne Stunden bis zu einem Tag sind mit dem Klassenleiter/Fachlehrer abzusprechen.
Anträge für mehrtägige Beurlaubung sind dem Direktorat rechtzeitig vorher mit Begründung, ggf. Nachweis vorzulegen. Die Genehmigung kann i.d.R. am Folgetag im Sekretariat II abgeholt werden.
Anwesenheit und Befreiungen im Fach Sport
Sofern eine akute Krankheit oder Beeinträchtigung vorliegt, ist ein ärztliches Attest vorzulegen. Falls z.B. bei Erkältungskrankheiten kein Arztbesuch stattfindet, wird um ein entsprechendes Schreiben der Eltern gebeten. In jedem Fall hat sich das Kind bei der Sportlehrkraft zu melden, welche dann über eine mögliche und sinnvolle Teilnahme am Sportunterricht entscheidet, da auch Unterrichtsbeiträge wie etwa Schiedsrichtertätigkeit oder organisatorische Tätigkeiten in die Bewertung einbezogen werden.
Beim Schwimmunterricht ist auch eine Teilnahme am Unterricht der nicht schwimmenden Parallelgruppe möglich. Bei längerfristiger Schwimmbefreiung wird ein zusätzlicher kleiner schriftlicher Leistungsnachweis eingefordert, der die Schwimmnote ersetzt.
Beratungslehrkraft
Zuständig: z.B. Schullaufbahnberatung, Wahl von Ausbildungsrichtungen, Beratung über Schularten, Abschlüsse und Auslandsaufenthalte, Ansprechpartner bei Hochbegabung sowie Lern-, Leistungs- und Verhaltensschwierigkeiten.
Unsere Beratungslehrerin, Frau Stolzenburg, ist erreichbar in ihrer Sprechstunde am Mi., 10.30 – 11:15 Uhr, Zimmer A 05a bzw. über Melanie.Stolzenburg@schulen.nuernberg.de
Die staatliche Schulberatungsstelle für Mittelfranken, Glockenhofstr. 51, 90478 Nürnberg bietet täglich Sprechstunden an. Tel. 58676-10
Berufsinformationsabend
Die Studien- und Berufsorientierung am Labenwolf Gymnasium wird von einem Kompetenzteam durchgeführt. Dazu gibt es im April/Mai einen Berufsinformationsabend für Schüler. Vorab werden in der Elternschaft Eltern gesucht, die ihren Beruf bzw. ihr Berufsfeld im Zuge einer Abendveranstaltung den Schülern vorstellen.
Berufspraktikum
Dieses findet in der 9. Jahrgangsstufe vor den Faschingsferien statt. Eine Kartei mit Kontaktdaten verschiedener Firmen liegt in der Schule vor. Haben Sie die Möglichkeit, einen Praktikumsplatz zur Verfügung zu stellen oder zu vermitteln, melden Sie sich bitte beim Elternbeirat.
Bezuschussung von Kosten
Bei Bedarf kann bei Klassenfahrten o. ä. ein Antrag (Formular siehe EB-Homepage ) bei den beiden dafür zuständigen Mitgliedern des EB gestellt werden, der vertraulich behandelt wird. Sie entscheiden diskret über die Vergabe des Zuschusses bzw. die Höhe des Darlehens.
Bildungs- und Erziehungspartnerschaft
Am Labenwolf-Gymnasium knüpfen wir ein Netz,
• das uns, Lehrkräfte, Schüler, Eltern und Schulleitung miteinander verbindet,
• das Sicherheit für die Heranwachsenden bietet.
https://www.labenwolf.de/bildungs-und-erziehungspartnerschaft.html
Bildungsweg
Das bay. Schulsystem eröffnet jedem Schüler einen individuellen Bildungsweg. https://meinbildungsweg.info
Bücher
Nach Erhalt der Schulbücher sollten sofort Name, Klasse und Schuljahr in den Schulstempel vorne in jedes Buch eingetragen werden, nur so finden liegen gelassene Bücher zurück. Jedes Buch muss mit einer durchsichtigen Plastikfolie eingebunden werden (bitte keinen Einband direkt am Buch festkleben und keine Einsteckeinbände mit bunten Rändern benutzen, da diese oft unbemerkt an Büchern festkleben). In schuleigene Bücher darf nichts geschrieben werden, auch nicht mit Bleistift. Bücher sollten gleich auf Schäden wie fehlende o. zerrissene Seiten, Schmierereien, gewellte Seiten, abfallende Buchrücken usw. überprüft werden, denn Mängel müssen spätestens bis zum Beginn der Herbstferien in der Lehrmittel-Bücherei gemeldet werden, falls das Buch neu bzw. höchstens 4 x ausgeliehen war. Danach gilt der Schüler als Schadensverursacher. Mängel und Schäden werden von der Schule durch Kürzel gekennzeichnet, damit bereits gemeldete Schäden zukünftig erkennbar sind. Verloren gegangene oder grob beschädigte Bücher müssen ersetzt werden (Kosten: um die 30 Eur). Die Öffnungszeiten Finden Schüler an der Türe zur Lehrmittel-Bücherei im Keller (Raum U1).
Bücherei (Bibliothek)
Die städt. Schulbibliothek im Scharrer-Gymnasium darf von unseren Schülern mitbenutzt werden. Voraussetzung: Bibliotheksausweis – dieser kann kostenlos beantragt werden.
BuT (Bildung und Teilhabe)
Bezugsberechtigte Eltern informieren sich über Möglichkeiten der Bezuschussung z.B. des Mittagessens, Unterstützung bei Wandertagen, Klassenfahrten, Exkursionen und Kosten für Lernförderung, Nachhilfestunden u.v.m. über folgenden Link: https://www.nuernberg.de/internet/sozialamt/bildung_und_teilhabe.html
Concertino
Mehrmals im Jahr finden im Schulhaus kleinere Konzerte der Schüler statt (s. Terminplan, Schulhomepage oder Info vom Förderverein).
„Deutsch als Zweitsprache“ in der 5. Jahrgangsstufe
Mit dem Übertritt an das Gymnasium werden die Sprachanforderungen an Schüler immer komplexer. Nicht nur im Fach Deutsch, auch in anderen Fächern ist es wichtig, sprachlich kompetent zu sein. Dies kann vor allem für Kinder mit nicht-deutscher Erstsprache zum Problem werden. Das Labenwolf-Gymnasium bietet diesen Kindern einen Förderkurs „Deutsch als Zweitsprache“ in der 5. Klasse an.
Einsichtnahme von schriftlichen Arbeiten
Schriftliche Arbeiten (große und kleine Leistungsnachweise) sollen den Schülern zur Kenntnisnahme durch die Eltern mit nach Hause gegeben werden. Sie sind der Schule innerhalb einer Woche unverändert zurückzugeben. Der Begriff „sollen“ lässt der Schule einen gewissen Spielraum. Dieser gilt vor allem dann, wenn schriftliche Arbeiten nicht rechtzeitig oder nicht unverändert an die Schule zurückgegeben wurden.
Einverständniserklärung
Schon bei der Anmeldung unterschreiben Sie, ob Sie damit einverstanden sind, dass im Schulhaus Foto-/ Filmaufnahmen sowie Zeitungsberichte erstellt werden dürfen, bei denen Ihr Kind abgebildet oder erwähnt wird. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an die Klassenlehrkraft.
Elternbeirat (EB)
Der Elternbeirat ist die Vertretung der Erziehungsberechtigten der Schüler sowie der früheren Erziehungsberechtigten volljähriger Schüler der Schule. Er wirkt mit in Angelegenheiten, die für die Schule von allgemeiner Bedeutung sind. Für Fragen, Anregungen, Kritik stehen wir gerne persönlich oder per Mail zur Verfügung. Bei fast allen Schulveranstaltungen sind Mitglieder des EBs vertreten. Sprechen Sie uns gerne an!
Die Homepage des Elternbeirates: https://www.eb-labenwolf.de/
Elternbeirats-Euro
Dieser wird gemeinsam mit dem Kopiergeld eingesammelt. Davon werden die Mitgliedsbeiträge der LEV und dem AK musische Gymnasien bezahlt.
Elternbeiratswahl
Für die Wahl des EB gilt die vom EB gesondert erlassene Wahlordnung. Die Wahl findet alle zwei Jahre statt (nächste Wahl: Herbst des Schuljahres 2024). Für jedes die Schule besuchende Kind haben die/der Erziehungsberechtigte/n eine Stimme. Die Wahlberechtigung bleibt während der Beurlaubung des Kindes bestehen. Der EB wird im Herbst nach dem ersten Klassenelternabend aus der gesamten Elternschaft (keine weitere Funktion wie z. B. Klassenelternsprecher erforderlich!) gewählt.
Elternbriefe
Der Elternbrief erscheint mehrmals jährlich und enthält wichtige Informationen und aktuelle Termine. Den 1. Elternbrief im SJ erhalten alle Eltern in Papierform. Die folgenden Elternbriefe und Informationen gehen über das Portal WebUntis raus (Registrierung erforderlich). Sobald ein neuer Elternbrief erscheint, wird dies zusätzlich per Aushang am Vertretungsplan bekannt gegeben. Im Sekretariat wäre eine Papierversion erhältlich. BITTE DES ELTERNBEIRATES: Um das Sekretariat zu entlasten, bitten wir alle Eltern, sich für WebUntis zu registrieren, natürlich auch, um auf diese einfache Art, sämtliche Informationen zu erhalten, u.a. können auch Krankmeldungen über WebUntis erfolgen. Vielen Dank.
Eltern-Café
Der Elternbeirat lädt am 1. Schultag alle Eltern der neuen 5. Klassen ins „Eltern-Café“ zu Kaffee und Kuchen ein, während sie auf ihre Kinder warten. Neue Eltern können sich so in entspannter Runde untereinander austauschen und auch mit der Schulleitung ins Gespräch kommen.
Elternsprechabend/Klassenelternabend
Jedes Schuljahr wird ein Allgemeiner Elternsprechabend und Klassenelternabend veranstaltet. Der Elternsprechabend ist vor allem für Eltern gedacht, die keine Gelegenheit haben, tagsüber die Sprechstunden der Fachlehrer aufzusuchen. Die Sprechzeit soll auf Wunsch aller Beteiligten, insbesondere auch den Eltern, auf 5-10 min. beschränkt bleiben. Auch die Schulpsychologin Frau Müller, der Elternbeirat und natürlich der Schulleiter stehen an diesem Abend als Ansprechpartner zur Verfügung.
Über WebUntis können bei den Lehrkräften Termine gebucht werden. Eltern, die kein WebUntis nutzen, können sich am Sprechabend für einige geblockte Termine in Listen eintragen. Ein Eintrag in die Terminlisten bei den jeweiligen Lehrkräften (Aushang an den Zimmertüren) kann ab ca. 14 Uhr erfolgen. Die Schule informiert rechtzeitig über den Termin und die organisatorischen Einzelheiten.
Elternstammtisch
Eltern einer Klasse können sich zum Elternstammtisch verabreden. Der Klassenelternsprecher (KES) koordiniert die Treffen und kann auf Wunsch Lehrer dazu einladen.
Elternverbände
In Bayern gibt es eine gesetzliche Elternvertretung an jedem Gymnasium (Elternbeirat). Darüber hinaus wurden verschiedene Verbände gegründet, die Elterninteressen vertreten. Es gibt schulartbezogene Elternverbände wie die Landes-Eltern-Vereinigung der Gymnasien in Bayern (LEV) und den Arbeitskreis musische Gymnasien in Bayern (http://www.ak-musische-gymnasien-bayern.de) oder die Arbeitsgemeinschaft der Realschulen und Gymnasien in Nürnberg (AGEB) oder Bayerischer Elternverband e.V. http://bayerischer-elternverband.de/index.php?id=3
Elternversammlungen / Klassenelternversammlungen
Vorgeschrieben ist für jede Klasse mindestens einmal im Schuljahr eine Klassenelternversammlung. Einzuberufen sind die Klassenelternversammlungen durch den Schulleiter, und zwar in den ersten drei Monaten nach Unterrichtsbeginn. Durchgeführt wird die Versammlung meist von den Klassenleitern. Anwesend sind zeitweise auch die Fachlehrkräfte. Eine Klassenelternversammlung ist auch dann abzuhalten, wenn ein Viertel der Schülereltern einer Klasse dies beantragt. Die Einladung erfolgt über den Schulleiter.
Entschuldigung bei Fernbleiben (siehe auch unter „Befreiung vom Unterricht“)
Ist ein Schüler aus zwingenden Gründen verhindert, am Unterricht oder sonstigen verbindlichen Schulveranstaltungen teilzunehmen, so ist die Schule vor 7:45 Uhr zu verständigen. Die Krankmeldung soll über WebUntis erfolgen. In diesem Fall gilt das Kind als entschuldigt und es ist keine schriftliche Entschuldigung mehr nötig. In Ausnahmefällen ist die Krankmeldung auch telefonisch (0911/231-6710) oder per mail (labenwolf-gymnasium@stadt.nuernberg.de) möglich. Eine schriftliche Entschuldigung mit Unterschrift ist in diesen Fällen nachzureichen.
Fehlen Schüler mehr als 5 Unterrichtstage, ist auf jeden Fall ein ärztliches Attest erforderlich. Das gilt auch, wenn ein angekündigter Leistungsnachweis versäumt wurde und man beim Nachschrifttermin ebenfalls krank ist. Dann ist ein Attest vom selben Tag einzuholen, das unmittelbar, aber spätestens 10 Tage danach im Sekretariat mit Hinweis auf die versäumte Arbeit vorgelegt werden muss.
Bei unentschuldigtem Fernbleiben während einer schriftlichen Arbeit bekommt der Schüler die Note 6.
Erziehungsmaßnahmen Art 86 EUG / §16 GSO
Darunter fallen alle Maßnahmen, die zur Erziehung der Schüler dienen, einschließlich Nacharbeit und Ordnungsmaßnahmen.
Fachbetreuer
Jede Fachschaft hat je nach Personenzahl einen oder zwei Fachbetreuer, der z. B. darauf achtet, dass für alle Klassen vergleichbare Anforderungen in Schulaufgaben gestellt werden. Er ist nach der Fachlehrkraft auch der nächste Ansprechpartner bei Problemen mit Noten. Siehe auch: Organigramm
Fahrkarten/365-EUR-Ticket
Am 01.08.2020 wurde das vom Freistaat Bayern beschlossene 365-EUR-Ticket für Schüler sowie Auszubildende innerhalb des Verkehrsverbundes VGN eingeführt.
Ausnahme: Keine Fahrkarten ab 11. Jahrgang -> Schüler der 11. Klassen können die Kosten für ihre Fahrkarte erstattet bekommen, wenn der Schulweg in einer Richtung länger ist als drei km und die Fahrtkosten im Schuljahr 320 Eur (je Familie 490 Eur) übersteigen. Der Antrag ist online bis 31.10. des Folgeschuljahres zu stellen. https://www.nuernberg.de/internet/schulen_in_nuernberg/schulweg_erstattung.html
Fahrradständer
Die Stadt hat im Rahmen der neuen Verkehrsregelung an der Kreuzung Labenwolfstr./Maxtorgraben für die Schüler einen weiteren Fahrradständer an dieser Einmündung eingerichtet mit der Möglichkeit, die Fahrräder dort abzuschließen. Bitte die Fahrräder immer gut abschließen, da die Schulversicherung bei Diebstahl nicht für den Schaden aufkommt. Damit die „Gehsteigpause“ der 9. Klassen auch mit Mindestabstand funktioniert, dürfen seit 15.6.2020 keine Fahrräder mehr vor dem Schulhaus abgestellt werden. Die Schüler müssen hierfür die Fahrradständer an der Burggrabenseite und im Schulhof nutzen.
Fahrtenprogramm
Feste Bestandteile sind Schullandheim (5. oder 6. Jg.), Wintersportwoche (7. Jg.), Sommersportwoche (8. Jg), Lateinfahrt nach Trier (9. Jg.), Schüleraustausch mit Finnland (10. Jg,) Schüleraustausch mit Italien (11. Jg.) sowie die Fahrt nach Berlin zur politischen Bildung (10. Jg.). Bei Nichtteilnahme an der Fahrt muss während dieser Zeit Ersatzunterricht besucht werden. Außerdem finden die Fahrten der SMV und des Orchesters/Chor/Bigband statt. Im Schulforum wird das jährliche Fahrtenprogramm vorgestellt (s. auch Art. 58 Abs. 4 Satz 1 BayEUG iVm § 15 BaySchO). Bei finanziellen Engpässen kann ein Zuschuss beantragt werden, siehe Sozialausschuss.
Ferien
Herbst-, Weihnachts-, Faschings-, Oster-, Pfingst- und Sommerferien. Auf der Seite des Kultusministeriums finden sich immer die aktuelle und die für die nächsten Jahre gültige Ferienordnung. (http://www.km.bayern.de/ministerium/termine/ferientermine.html).
Ferienausleihe
Um über die Sommerferien die Möglichkeit zu haben, das eine oder andere zu wiederholen, besteht die Möglichkeit, sich Schulbücher in der letzten Woche vor den Ferien auszuleihen. Nach den Ferien sind diese Bücher wieder abzugeben (genaue Termine sind beim Klassenlehrer zu erhalten).
Förderverein
Sind Sie schon Mitglied im Förderverein?
Unser Förderverein bezuschusst vielfältige Aktionen und stellt eine Geldsumme für den „Sozialausschuss“ bereit. Die Bankverbindung für Spenden bzw. Mitgliedsbeiträge lautet:
IBAN: DE43760501010012408373, BIC: SSKNDE77XXX, Kreditinstitut: Sparkasse Nürnberg, Nürnberg
Vorsitzender: Dr. Martin Behr – weitere Informationen und Antragsformulare: Förderverein Labenwolf Gymnasium
Freiwilliger Rücktritt
Auf Antrag der Erziehungsberechtigten können Schüler freiwillig wiederholen oder spätestens 2 Wochen nach Ende des Halbjahres aus den Jahrgangsstufen 6 bis 11 in die vorherige Jahrgangsstufe zurücktreten; sie gelten nicht als Wiederholungsschüler. Siehe auch: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayGSO-37
Fremdsprachen am musischen Gymnasium
Ab der 11. Jahrgangsstufe können Schüler eine spätbeginnende Fremdsprache belegen, unter Abwahl einer der beiden bisher gelernten Fremdsprachen. Es gilt dann die Belegungspflicht bis zur 13. Jahrgangsstufe. Am Labenwolf-Gymnasium ist dies Spanisch.
Am Labenwolf-Gymnasium ist es möglich, Englisch oder Latein als 1. Fremdsprache zu wählen. Die 2. Fremdsprache, ab der 6. Jahrgangsstufe beginnend, ist dann jeweils Latein oder Englisch.
Fridays for Future
Die Schule hat Respekt davor, wenn sich Schüler für die Umwelt engagieren möchte. Wenn Schüler aber einfach aus dem Unterricht weglaufen, bringt das ernste Probleme mit der Aufsichtspflicht. Ärger mit der Schulleitung lässt sich verringern, wenn Schüler am Tag vorher mindestens über ihr Anliegen mit der Schulleitung sprechen. Ein Streik bleibt unrechtmäßig mit allen Folgen z.B. für Noten dieser Stunde, aber eine Ankündigung erspart der Schule wenigstens Anrufe bei Eltern und Polizei, wohin der Schüler verschwunden ist.
G9
Im Frühjahr 2024 hat in Bayern der letzte reguläre G8-Jahrgang sein Abitur abgelegt. Für den ersten G9-Jahrgang findet die Abiturprüfung zum ersten Mal 2026 statt, so dass an den meisten bayerischen Gymnasien 2025 kein Abitur abgelegt werden kann
https://www.km.bayern.de/gymnasium
Das Labenwolf-Gymnasium bietet für die 5. und 6. Jahrgangsstufe eine verlässliche, kostenfreie und vertraglich vereinbarte Ganztagsbetreuung an, die von den Lehrkräften geleitet und von Schülertutoren aus der 9.-13. Jahrgangsstufe begleitet wird. Eine Mindestbelegung an zwei Nachmittagen bis 16.15 Uhr ist erforderlich. In den betreuten Studienzeiten erhalten Schüler Hilfe bei der Erledigung der Hausaufgaben und werden zur kontinuierlichen und erfolgreichen Eigentätigkeit angeleitet. Anschließend runden Angebote aus dem musischen und sportlichen Bereich den Nachmittag ab. Der Besuch des Unterstufenchors sowie des Vororchesters (f. Streicher) steht auch den Ganztagskindern offen.
Ansprechpartnerin: Frau Andrea Winkler
https://www.labenwolf.de/gtb-uebergangsmanagement.html
Geschenke an Lehrkräfte
Lehrkräfte müssen wie alle Beamte jeden Anschein vermeiden, im Rahmen ihrer Tätigkeit für persönliche Vorteile empfänglich zu sein. Es ist ihnen deshalb grundsätzlich verboten, Belohnungen oder Geschenke anzunehmen. Schließlich treffen sie Entscheidungen, bei denen kein Verdacht auf eine Beeinflussung aufkommen darf. Hier würden schon Geschenke für wenige Euro problematisch erscheinen. Falls Eltern oder Schüler einer Lehrkraft einen Dank aussprechen möchten, verzichten Sie bitte auf irgend etwas von materiellem Wert und wählen eine Form, die die Lehrkräfte nicht in Schwierigkeiten bringt. Eine selbstgemalte Karte oder ein selbstverfasstes Schreiben drücken ohnehin meist am Besten aus, was Sie mitteilen möchten.
Bitte beachten Sie diese Regelung, um die Lehrkräfte nicht in eine unangenehmen Situation zu bringen.
Geschäftsordnung des Elternbeirates
Die Geschäftsordnung des aktuellen Elternbeirats können sie unter folgendem Link einsehen:
GSO – Gymnasiale Schulordnung
Schulordnung für Gymnasien in Bayern
Handy
Nicht erlaubt: Der Gebrauch mobiler Endgeräte auf dem Schulgelände ist untersagt. Damit soll sichergestellt werden, dass es zu keiner Verletzung der Persönlichkeitsrechte kommt, keine strafrechtlich relevanten Inhalte besessen und genutzt werden. Beleidigungen, Mobbing und Stalking soll damit vorgebeugt werden. Mensa, Eingangshalle und Pausenhöfe sind grundsätzlich Handy-freie Zonen.
Bei Smartwatches müssen alle Nachrichtenfunktionen abgeschaltet sein! In einer Prüfung ist den Schülern aller Jahrgangsstufen das Tragen einer Smartwatch nicht gestattet und wird als Unterschlupf (Betrugsversuch) gewertet.
Mobile Endgeräte werden bis zum Unterrichtende eingezogen, wenn gegen die Nutzungsrichtlinie verstoßen wird, insbesondere auch bei offensichtlichem Nutzen zu nicht schulbezogenen Belangen.
Erlaubt: Die Nutzung für Unterrichtszwecke auf Anweisung einer Lehrkraft ist erlaubt. Für die Corona-Warn-App darf das Handy eingeschaltet bleiben. Außerhalb des Unterrichts ist für die Jahrgangsstufen 10 – 13 die eigenverantwortliche Nutzung für schulische Belange erlaubt. Bei Schulfahrten und Veranstaltungen entscheiden die Lehrkräfte über die Regelung der Nutzung mobiler Endgeräte.
Hinweis: Das Labenwolf-Gymnasium unterstützt die Aktion von Falco Punch „Mach dein Handy nicht zur Waffe“: https://www.machdeinhandynichtzurwaffe.de
Hausaufgabenbetreuung
Von Lehrkräften angeleitet und fachlich unterstützt können in der 7. Stunde Schularbeiten erledigt werden. Die Tage und Stunden sind je nach Bearf verbindlich und für das Halbjahr zu wählen.
Hausaufgabenkonzept des Labenwolf-Gymnasiums
Die Koordinierung der Hausaufgaben obliegt dem Klassenleiter. Der Nachmittagsunterricht muss berücksichtigt werden. Sonntag, Feiertage und Ferien sind von Hausaufgaben freizuhalten. Die Schüler sind verpflichtet ein Hausaufgabenheft zu führen.
Die Lehrerkonferenz legt vor Unterrichtsbeginn des Schuljahres die Grundsätze für die Hausaufgaben fest; die Koordinierung der Hausaufgaben in den einzelnen Klassen unter besonderer Berücksichtigung der Anforderungen des Nachmittagsunterrichts obliegt der Klassenleiterin oder dem Klassenleiter. Sonntag, Feiertage und Ferien sind von Hausaufgaben freizuhalten.
Für das Labenwolf-Gymnasium gelten folgende Regelungen:
Der zeitliche Umfang für die gesamte häusliche Arbeitszeit eines durchschnittlich begabten Schülers soll in der Unterstufe wöchentlich ca. zwölf Stunden nicht überschreiten. Hinzu kommt die Übungszeit für das Instrument. Zeitaufwand und Termin der Hausaufgaben werden in das Klassenbuch eingetragen. Die Schüler sind bis einschließlich 10. Jahrgangsstufe verpflichtet, ein Hausaufgabenheft zu führen.
Es werden zentral organisierte, betreute Nacharbeitstermine für versäumte Hausaufgaben festgelegt.
Hausmeister
Unser Hausmeister heißt Robert Blum. Sein Büro befindet sich gegenüber dem Haupteingang mit Pausenverkauf.
Hausordnung
Die Hausordnung wird allen Schülern am 1. Schultag mitgeteilt und ist auf der Schul-Homepage im geschützten Elternbereich unter Eltern -> Elterninformationen einzusehen. Neuerungen sind unterstrichen. BITTE DES ELTERNBEIRATES: Bitte sorgen Sie dafür, dass Ihr Kind über alle Punkte der Hausordnung gleich zu Beginn des Schuljahres informiert ist, damit es nicht zu unnötigen Ordnungsmaßnahmen kommt, die es z.B. gibt, wenn Schneebälle geworfen werden. Dies ist auf dem gesamten Schulgelände aus Sicherheitsgründen verboten. Gleiches gilt für das Sitzen auf Geländern (insbesondere in der Eingangshalle) und auf Fensterbrettern von geöffneten Fenstern. Bei Smartwatches müssen alle Nachrichtenfunktionen abgeschaltet sein! In einer Prüfung ist den Schülern aller Jahrgangsstufen das Tragen einer Smartwatch nicht gestattet und wird als Unterschlupf (Betrugsversuch) gewertet. Viele weitere Themen, wie die Benutzung von Handys, Tablets, das Verlassen des Schulgebäudes in Freistunden, Anbringen von Plakaten usw. sind in der Hausordnung geregelt.
Hilfsmittel
Das Staatsministerium erlaubt in etlichen Fächern Hilfsmittel (Lexika, Formelsammlung, Taschenrechner). Diese unterliegen aber bestimmten Anforderungen. Es ist ratsam, sich vor dem Kauf bei der jeweiligen Lehrkraft hierüber zu informieren. Die Vorgaben des KM finden Sie unter
http://www.km.bayern.de/ministerium/schule-und-ausbildung/schularten/gymnasium/weitere-infos.html (s. „Hilfsmittel bei der…“)
Hinweis
Mit einem Hinweis kann die Schule den Erziehungsberechtigten Auffälligkeiten mitteilen, so z. B. das Fehlen von Hausaufgaben, Vergessen von Materialien oder Zuspätkommen. Der Hinweis ist keine Ordnungsmaßnahme und hat keine weiteren Konsequenzen.
Hitzefrei
Eine gesetzliche oder sonstige rechtsverbindliche Regelung, wonach Schüler ab einer bestimmten Temperatur „hitzefrei“ bekommen, gibt es nicht. Die Gewährung von „hitzefrei“ kann aber möglich sein; die Entscheidung liegt im Verantwortungsbereich der Schulleitung, der ein Organisationsermessen zusteht.
Homepage
Informationspflicht der Schule
Zeigt ein Schüler Schwierigkeiten in der Schule wie z. B. ein plötzliches auffallendes Nachlassen der schulischen Leistung oder gesundheitliche Probleme, so hat die Schule die Pflicht, die Eltern so früh wie möglich darüber schriftlich zu informieren.
Instrument
Das Erlernen EINES Instrumentes ist Pflicht. Instrumentale Vorkenntnisse sind keine Eintrittsbedingung ans Labenwolf-Gymnasium. Neben den in der Schule unterrichteten Instrumenten wird fast jedes andere Instrument anerkannt, sofern dem Schulträger keine zusätzlichen Unterrichtskosten entstehen und der externe Unterricht entsprechend qualifiziert ist. Extern unterrichtete Schüler müssen pro Halbjahr 3 mal bei ihrer schulinternen Betreuungslehrkraft vorspielen, die den Fortschritt zensierend überprüft. Die Notengebung erfolgt ausschließlich schulintern.
Ein Wechsel im Pflichtinstrument kann nur auf schriftlichen Antrag bei der Schulleitung genehmigt werden, wenn das neu gewählte Instrument bereits entsprechend der jeweiligen Jahrgangsstufe beherrscht wird.
Die Zeugnisnote im Fach Musik setzt sich aus der Theorienote des Musikunterrichts und der Instrumentalnote im Verhältnis 1:1 zusammen.
In allen Fragen, die mit den Instrumenten zusammenhängen, wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an die Instrumentallehrer. Kaufen Sie nicht ohne Absprache ein Instrument!
Instrumentalunterricht
Instrumentalschüler, die ausschließlich extern unterrichtet werden, spielen pro Halbjahr 2 x bei der ihnen zugeteilten Lehrkraft der Schule vor. Diese Vorspiele finden i.d.R. jeweils in der Woche vor den Herbst- und Weihnachtsferien bzw. im 2. Halbjahr vor den Oster- und Pfingstferien statt. Zusätzlich wird in den Vorspielwochen das jeweilige Pflichtstück der Jahrgangsstufe geprüft.
Die Musiklehrkräfte bitten darum, dass sich die betreffenden Schüler möglichst frühzeitig mit der ihnen zugeteilten Lehrkraft in Verbindung setzen, um die Termine zu vereinbaren.
Der Instrumentalunterricht ist im Musischen Gymnasium Pflichtunterricht. Sollte ein Schüler durch eine kleine Verletzung o. Erkältung (Blasinstrumente) nicht in der Lage sein, das Instrument zu spielen, muss er trotzdem die Instrumentalstunde besuchen. Die Instrumentallehrer werden sich bemühen, ihn alternativ zu beschäftigen, z.B. durch Übung der Musiktheorie.
Intensivierungsstunden (IS)
Intensivierungsstunden sind Unterrichtsstunden, in denen in kleineren Gruppen Inhalte vertiefend geübt werden. In den 7., 8. und 9. Klassen gibt es zahlreiche Schüler, für die eine Teilnahme an den freiwilligen Intensivierungsstunden in Mathematik (7. u. 9. JG) und Latein 2 (7., 8. u. 9. JG) dringend empfohlen wird. Fachlehrkräfte informieren dazu schriftlich die entsprechenden Eltern. Bitte wenden Sie sich an die Fachlehrkraft, falls Sie nicht angeschrieben wurden, aber für Ihr Kind ebenfalls Bedarf sehen.
Siehe auch : https://www.lehrplanplus.bayern.de/schulart/gymnasium/inhalt/fachlehrplaene
Interessenvertretungen
Die Interessen der Eltern und Schüler werden u. a. vertreten durch den EB, die AGEB, den AK musische Gymnasien in Bayern, die LEV, den Landesschülerrat, die bildungspolitischen Sprecher aller Stadtratsfraktionen…
Islamprojekt
Das im Lehrplan verankerte Thema „Islam“ wird seit einigen Jahren in Form von Projekttagen in den 7. Klassen behandelt. Dabei findet für die 7. Klassen an 3 Tagen kein regulärer Unterricht statt; statt dessen werden verschiedene Einrichtungen wie z.B. eine Moschee, das Germanische Nationalmuseum oder ein Begegnungszentrum besucht. Ziel der Projekttage ist es u.a., die religiösen Grundlagen des Islam kennenzulernen, sich mit der Kulturgeschichte des Orients zu beschäftigen und sich mit Vorurteilen gegenüber der Religion auseinanderzusetzen. Das Projekt wird durch eine ausführliche Auswertung abgeschlossen.
Jahresbericht
Der Jahresbericht wird zum Schuljahresende nach vorheriger Bestellung an die Schüler verteilt. Mitglieder des Fördervereines erhalten ein kostenloses Exemplar des Jahresberichts direkt zugeschickt bzw. können dieses am Sommerkonzert gleich mitnehmen.
Jahrgangsstufentests
Sie werden zentral in ganz Bayern gestellt und am gleichen Tag, mit der selben Arbeitszeit (je nach Fach ca. 45 min) von allen Schülern der 6., 7., 8. und 10. Klassen der Gymnasien geschrieben. Die Tests werden nach Vorgabe des Kultusministeriums (KM) kurz nach Schuljahresbeginn abgehalten, damit der tatsächliche Wissensstand geprüft wird. Im Sinne einer bayernweiten Vergleichbarkeit sind die Korrekturvorschriften streng vorgegeben. Die Wertung der Ergebnisse wird von der Lehrerkonferenz für jedes Fach einzeln beschlossen. So ist es z. B. möglich, dass der Jahrgangsstufentest zusammen mit einem schulinternen Test eine Schulaufgabe ersetzen kann.
Termine: http://www.km.bayern.de/ministerium/termine/schulen-einschreibung-anmeldung-pruefungen.html
Informationen: www.isb.bayern.de.
Kandidatur zum Elternbeirat
Wählbar sind alle Eltern mit mindestens einem Kind an der Schule, mit Ausnahme der am Gymnasium tätigen Lehrkräfte und anderer haupt- oder nebenberuflich Beschäftigten sowie die Angehörigen der zuständigen Aufsichtsbehörden, die unmittelbar mit den Angelegenheiten der Aufsicht über das Gymnasium befasst sind. Um zum Elternbeirat gewählt zu werden, muss man nicht Klassenelternsprecher sein. Haben Sie Fragen? Haben Sie Interesse? Sprechen Sie Mitglieder des EBs gerne an!
Klassenbuch (siehe auch unter „WebUntis)
Dies wird von den Lehrern geführt. Eingetragen werden der Unterrichtsstoff, die Hausaufgaben, ein Schulaufgabenplan sowie die abwesenden Schüler. Es wird morgens vom Klassenbuchführer im Sekretariat abgeholt und nach Unterrichtsende wieder zurückgebracht. Manchmal wird es auch als „Transportmittel“ für Informationen an die Schüler benutzt (z. B. Mitteilungen der Instrumentallehrer).
NEU: WebUntis ist ein elektronisches Klassenbuch. Hiermit kann der aktuelle Vertretungsplan online eingesehen werden. Außerdem sind digitale Absenzmeldungen Ihrer Kinder, Buchungen für den Elternsprechabend und der elektronische Versand von Elterninformationen möglich.
Klassenelternsprecher (KES)
Der 1. Klassenelternsprecher und sein Stellvertreter werden in den 5.-11. Klassen beim ersten Klassenelternabend gewählt und nehmen für alle eine Mittlerfunktion zwischen den Eltern der Klasse, den Lehrern und dem EB wahr. So laden sie z. B. zu einem „Stammtisch“ ein. Der EB lädt i.d.R. die Klassenelternsprecher zu mindestens einer gemeinsamen Sitzung ein. Sie können jederzeit ihre Anliegen dem EB unterbreiten und um Mithilfe und Vermittlung bitten. Eine Übertragung des Sitzungsrechts und des Stimmrechts an Dritte (z. B. weitere Eltern der Klasse) ist ausgeschlossen.
Klassenfahrten
Man unterscheidet die eintägigen Unternehmungen wie z. B. Wandertage, Exkursionen und mehrtägige Fahrten wie z. B. Wintersporttage, Schullandheimaufenthalte, Studienfahrten, Schüleraustausch oder fachgebundene Fahrten wie z. B. in Religion die Besinnungstage, in Erdkunde geographische Exkursionen oder im Fach Kunst die Fahrt zu kulturellen Veranstaltungen. Bei mehrtägigen Fahrten muss immer der EB zustimmen (§ 15 BaySchO) vor allem auch wegen der zu erwartenden Kosten.
Klassenfoto
Dies wird vom Fotokurs in Eigenregie erstellt und vermarktet. So gibt es Gruppen- und Klassenfotos zu erschwinglichen Preisen.
Klassenleiter
Dies ist im Gymnasium ein Fachlehrer. Im Labenwolf-Gymnasium gibt es Klassenleiterteams, die im laufenden Schuljahr für alle organisatorischen Aufgaben, die in der Klasse anfallen, zuständig sind. Der Klassenleiter kann bei Problemen der Schüler ein erster Ansprechpartner für sie sein. Er führt die Wahl zum Klassensprecher durch, plant und organisiert z. B. Wandertage.
Klassenleiterstunde
Jede 5. Klasse bekommt zusätzlich eine Stunde pro Woche (aus den MSRG-Stunden) als sog. Klassenleiterstunde. Diese ist keinem separaten Unterrichtsfach zuzuordnen, sondern dient dem Klassenklima. Persönliche Anliegen einzelner Schüler, Schülergruppen oder der ganzen Klasse bis hin zu organisatorischen Fragen des täglichen Schulbetriebs werden in dieser Zeit besprochen, ohne den Unterrichtsablauf zu beeinträchtigen.
Klassensprecher
Am Anfang eines Schuljahres wählen die Schüler einer Klasse einen Klassensprecher und einen Stellvertreter. Die Klassensprecher vertreten die Klasse gegenüber Lehrern, Schulleitung, EB und in der SMV. Sie informieren die Klasse über Aktivitäten der Schule und geben unter Umständen auch Anregungen zur Unterrichtsgestaltung. Sie vermitteln und sind für Beschwerden aller Art zuständig. Sie sind aber keine Disziplinargehilfen des Lehrers, dürfen also nicht die Aufsicht übernehmen. Sie sind u. a. für die Lehrer Ansprechpartner in der Klasse oder organisatorische Helfer.
Kommunikationswege
Bitte wenden Sie sich bei Anliegen immer zuerst direkt an den betreffenden Fachlehrer. Falls zusätzliche Klärungen erforderlich sind, können Sie die Klassenleitung konsultieren oder Kontakt mit dem entsprechenden Fachbetreuer aufnehmen. Sie haben auch die Möglichkeit, sich jederzeit vorab oder parallel mit dem Klassenelternsprecher bzw. dem Elternbeirat in Verbindung zu setzen, der Ihnen unterstützend zur Seite steht. Ein Gespräch mit der Schulleitung sollte erst dann erfolgen, wenn bisher keine Lösung für Ihr Anliegen gefunden wurde (bitte vereinbaren Sie einen Termin über das Sekretariat). Bei Bedarf können auch weitere Ansprechpartner wie Vertrauenslehrer, Unter-, Mittel- und Oberstufenbetreuer sowie Beratungslehrkräfte oder die Schulpsychologin hinzugezogen werden.
Kontaktaufnahme mit Lehrkräften
Für die schriftliche Kommunikation zwischen Eltern und Lehrkräften ist die Dienst-Mail-Adresse (vorname.nachname@schulen.nuernberg.de) vorgesehen. Eine Liste der Adressen finden Sie im geschützten Elternbereich der Schul-Homepage. Bitte schreiben Sie Lehrkräfte über diese Mail-Adresse und nicht über den TEAMS-Zugang Ihres Kindes an. Die Zugänge im Schüler-Tenant sind ausschießlich für Schüler bestimmt und werden von verschiedenen Lehrkräften auch im Unterricht weiterhin verwendet.
Für einen persönlichen Termin finden Sie die Sprechstunden der Lehrkräfte ebenfalls im geschützten Elternbereich auf der Schul-Homepage -> Wir über uns -> Kollegium. Bitte vorher anmelden!
Konzerte
Jährlich finden mind. zwei große Konzerte statt: Das Weihnachtskonzert in der Kirche an zwei Abenden und ein großes Sommerkonzert in der Meistersingerhalle. Des Weiteren gibt es viele Klassenkonzerte und Musizierabende sowie Abiturkonzert, Concertino, Mittagskonzerte.
Kopieren
Privates Kopieren der Schüler ist am schuleigenen Kopierer gegen eine kleine Gebühr im Hochparterre links möglich.
Kopiergeld/Papiergeld (siehe auch unter „Lernmittelfreiheit“)
Kopien zählen beim Punkt Lernmittelfreiheit zu den „übrigen Lernmitteln“, die nach Art. 21, Abs. (3) des Bay. Schulfinanzierungsgesetzes schüler- bzw. elternseits getragen werden müssen. Viele Arbeitsblätter und Schreiben müssen auch weiterhin auf Papier ausgeteilt werden. Hierfür ist die Schule verpflichtet, „Papiergeld“ zu erheben.
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BaySchFG-21
Krankmeldung (siehe auch unter „Befreiung vom Unterricht“)
Ist das Kind aus Krankheitsgründen am Schulbesuch verhindert, muss dies bis 7.45 Uhr mitgeteilt werden. Die Krankmeldung soll vom Erziehungsberechtigten über WebUntis erfolgen. In diesem Fall gilt das Kind als entschuldigt und es ist keine schriftliche Entschuldigung mehr nötig.
In Ausnahmefällen ist die Krankmeldung auch tel. möglich (0911/231-6710) o. per Mail (Labenwolf-gymnasium@stadt.nuernberg.de) möglich. Eine schriftliche Entschuldigung ist in diesem Fall nachzureichen.
Fehlen Kinder mehr als 5 Unterrichtstage, ist unbedingt ein ärztliches Attest erforderlich. Dies gilt auch dann, wenn ein angekündigter Leistungsnachweis versäumt wurde und man beim Nachschriftstermin auch krank ist. Dann ist ein Attest vom selben Tag einzuholen, das unmittelbar, aber spätestens 10 Tage danach, im Sekretariat mit Hinweis auf die versäumte Arbeit, vorgelegt werden muss.
Labenwolf
Pankraz Labenwolf (1492 – 1563) war der führende Erzgießer Nürnbergs in der Mitte des 16. Jahrhunderts. Mit seiner Gießhütte überflügelte er die der Familie Peter Vischers, in die er einheiratete. Neben einigen Bronzeepitaphien auf dem Johannisfriedhof ist er als Gießer verschiedener Brunnen in Nürnberg, aber auch im Ausland nachzuweisen. Dazu gehören der Apollobrunnen im Stadtmuseum Fembohaus (1535), der Gänsemännchenbrunnen auf dem Fünferplatz (1550) und der 1557 aufgestellte Puttenbrunnen im Rathaushof, den er mit P. L. signiert hat.
Latinum
Schüler öffentlicher und staatlich anerkannter Gymnasien, die Latein als erste bzw. zweite Fremdsprache ab Jahrgangsstufe 5 bzw. 6 erlernt haben, haben das Latinum nachgewiesen, wenn sie im Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 10 im Fach Latein mindestens die Note „ausreichend “ erzielen.
Lehrpläne
Alle Interessierten können die jeweils geltenden Lehrpläne auf den Seiten des ISB (Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung) einsehen: http://www.isb.bayern.de/gymnasium/lehrplan/
Leihen von Musikinstrumenten
Bzgl. Leihinstrumente gibt es etliche Möglichkeiten, die Sie bei Bedarf gerne mit den Instrumentallehrkräften besprechen können.
Leistungsnachweise
Die Lehrerkonferenz trifft zu Beginn des Schuljahres grundsätzliche Festlegungen zur Erhebung von Leistungsnachweisen und entscheidet über prüfungsfreie Zeiten; das Schulforum wird gehört. Die aktuellen Festlegungen der Leistungsnachweise finden Sie im geschützten Elternbereich der Schul-Homepage unter Eltern -> Elterninformationen.
Leistungsnachweise werden in „große“ und „kleine“ unterteilt. Stegreifaufgaben z. B. gelten als „kleine“ schriftliche Leistungsnachweise. Sie werden nicht angekündigt und beziehen sich höchstens auf zwei unmittelbar vorangegangene Unterrichtsstunden. Neben Stegreifaufgaben und Kurzarbeiten sind „KASL“ (kleine angekündigte schriftliche Leistungsnachweise) als weitere kleine schriftliche Leistungsnachweise zugelassen. Weitere kleine Leistungsnachweise sind fachliche Leistungstests, Praktikumsberichte, Projekte sowie mündliche und praktische Leistungen.
Unter den „großen“ Leistungsnachweisen versteht man die Schulaufgaben (§ 53 Abs. 1 GSO). Sie werden spätestens eine Woche vorher angekündigt. An einem Tag darf nicht mehr als eine Schulaufgabe geschrieben werden. In einer Woche sollen nicht mehr als zwei Schulaufgaben abgehalten werden. Welche Hilfsmittel (Lexika, Taschenrechner etc.) bei einer Schulaufgabe verwendet werden dürfen, legt das Kultusministerium fest. Die freiwillige Wiederholung einer Schulaufgabe ist unzulässig (§ 53 Abs. 1, Abs. 4 und Abs. 6 GSO).
Lernmittelfreiheit (siehe auch unter „Bücher“)
Lernmittelfreiheit bedeutet, dass Materialien, wie z.B. Bücher, Schülern kostenlos in der Schule bereitgestellt werden. In Bayern gilt die Lernmittelfreiheit für alle öffentlichen Schulen. Hier werden Schulbücher und schulbuchersetzende digitalen Medien an Schüler ausgeliehen. Die Lernmittelfreiheit gilt nicht für Atlanten, Formelsammlungen sowie für Arbeitshefte, Lektüren, Arbeitsblätter, Schreib- und Zeichengeräte, Taschenrechner u. ä. Da auch Arbeitsblätter von Schülern bzw. den Eltern selbst besorgt werden müssen, das aber im Einzelnen unmöglich ist, dürfen Schulen Kopiergeld von Eltern auch in Form einer Pauschale verlangen. Siehe auch unter „Kopiergeld/Papiergeld“.
Siehe auch: https://www.stmas.bayern.de/fibel/sf_s030.php
Lernplattform
Die Bayerische Schulordnung in ihrer neuen Fassung von 2020 gibt den Schulleitungen in § 46 und Anlage 2 die Möglichkeit, ein Programm als Standard-Lernplattform an der Schule festzulegen. Im Oktober 2020 wurden Office-365 und TEAMS zur offiziellen Lernplattform am Labenwolf-Gymnasium erklärt. Somit hat das Labenwolf-Gymnasium die Sicherheit, ein schulweit einheitliches elektronisches Kommunikations- und Kooperationssystem zu haben.
Lernzeitverkürzung = Überholspur im neunjährigen Gymnasium
Das Konzept der individuellen Lernzeitverkürzung ermöglicht leistungsbereiten und motivierten Schülern im neunjährigen Gymnasium die Lernzeit bis zum Abitur individuell und pädagogisch begleitet um ein Jahr zu verkürzen. Dazu lassen sie die Jahrgangsstufe 11 aus und treten nach der Jahrgangstufe 10 direkt in die Qualifikationsphase der Oberstufe ein.
- In der Jahrgangsstufe 8 werden Schüler informiert und beraten, ob aus pädagogischer Sicht eine Lernzeitverkürzung für sie sinnvoll erscheint.
- Wer sich daraufhin für die „Überholspur“ anmeldet, besucht in den Jahrgangsstufen 9 und 10 zusätzlich zum regulären Pflichtunterricht spezielle Förder- und Begleitmodule.
- Während dieser Zeit werden Schüler eng begleitet (z. B. durch einen Mentor). Gegen Ende der Jahrgangsstufe 10 erfolgt noch einmal eine intensive Beratung. Dabei wird geklärt, ob das Auslassen der Jahrgangsstufe 11 nach Leistungs- und Entwicklungsstand weiterhin empfehlenswert und nach wie vor gewünscht ist.
- Anschließend rückt der Schüler auf Probe in die Jahrgangsstufe Q12 vor.
Quelle: https://www.km.bayern.de/lernen/schularten/gymnasium/foerderung-und-persoenlichkeitsentwicklung#individuelle-lernzeitverkuerzung
Lese-Rechtschreib-Störung
Der Nachteilsausgleich bzw. Notenschutz bei Vorliegen einer Lese-Rechtschreib-Störung (früher LRS bzw. Legasthenie) wurde im August 2016 neu geregelt. Sollten Sie Fragen bezüglich des Antragsverfahrens haben, kontaktieren Sie bitte die Schulleitung bzw. die Beratungslehrkraft am Labenwolf-Gymnasium (0911-2316710).
Weiterführende Informationen unter:
Lesen macht Laune – Projekt
Schon seit einigen Jahren besucht uns im Sommer stets die Lesebeauftragte der Stadt Nürnberg und stellt unseren 5. Klassen verschiedene Jugendbücher vor. Das Programm wechselt manchmal ein wenig: Mal stellt sie aktuelle Bücher vor, mal Klassiker der Jugendliteratur, manchmal auch eine Mischung.
LEV – Landes-Eltern-Vereinigung der Gymnasien in Bayern
Unsere Schule ist Mitglied in der LEV, in der sich die Elternbeiräte der bayerischen Gymnasien zusammengeschlossen haben (siehe www.lev-gym-bayern.de). Sie vertritt Elterninteressen gegenüber den Bezirksregierungen, dem Kultusministerium und dem Landtag. Die Elternschaft einer LEV-Mitgliedsschule kann sich mit nachfolgenden Zugangsdaten in den internen Bereich der LEV-Homepage einloggen. Bitte geben Sie die Zugangsdaten nicht weiter.
Benutzer: Mitglieder
Passwort: 20#lev-EB*24
Links
- Allgemeines
http://www.familienhandbuch.de/ à allgemeine Infos
https://www.isb.bayern.de/gymnasium/lehrplan/gymnasium/
https://www.lehrplanplus.bayern.de/schulart/gymnasium/jgs/5 á Lehrpläne G9
www.gymnasium.bayern.de à Infos rund ums Gymnasium
www.gymnasium.bayern.de/gymnasialnetz/oberstufe/ à Infos zur Oberstufe
- Englisch
http://www.englisch-hilfen.de/index.htm
- Latein
https://www.youtube.com/channel/UCxYOZs2CWa9UlwJQ_YYCdrw
- Mathematik
http://www.strobl-f.de/uebmath.html
https://www.youtube.com/channel/UCy0FxMgGUlRnkxCoNZUNRQQ
http://www.mathe-kaenguru.de/chronik/aufgaben/index.html
http://btmdx1.mat.uni-bayreuth.de/smart/gym/index.html
- Physik / Natur und Technik
Dies ist eine kleine Auswahl – alle Angaben ohne Gewähr!
Mensa
Die Mensa steht allen Schülern offen. Der Besuch des Ganztags verpflichtet nicht zum Mensa-Essen. Von Montag bis Donnerstag bekommen die Schüler ein warmes Mittagessen oder einen Snack in der Mensa. Details zur Anmeldung, Bestellung und Bezahlung: https://www.labenwolf.de/files/labenwolf/Service/Benutzerhandbuch_Mensa_Labenwolf_Selbstregistrierung.pdf
Frau Andrea Winkler ist die Ansprechpartnerin für den Mittagsbetrieb im Haus.
Methodentage
In der 5. und 6. Klasse finden jährlich Anfang des Jahres die eintägigen Methodentage statt.
Hier erlernen die Schüler z. B. Strategien für die gezielte Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Schulaufgaben. In beiden Jahrgangsstufen wird die Lesekompetenz trainiert und erweitert und texterschließende Techniken erlernt, die in sämtlichen Unterrichtsfächern Anwendung finden.
Ministerialbeauftragte (= MB)
Für jeden Regierungsbezirk gibt es einen vom Kultusministerium ernannten Ministerialbeauftragten, der im Namen des Ministeriums bestimmte Aufgaben übernimmt. Die MBs beraten und unterstützen die Schulen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben und können in Konfliktfällen hinzugezogen werden.
http://www.gymnasium.bayern.de/gymnasialnetz/mittelfranken/dienststelle/
Werden jeweils im 1. Elternrundbrief des Schuljahres veröffentlicht.
Mittelstufe (G9)
Sie umfasst die Klassen 8 – 10.
Die Montagskonzerte im Hirsvogelsaal sind das Resultat einer seit vielen Jahren bestehenden Kooperation zwischen den städtischen Museen und dem Labenwolf-Gymnasium. Im 6- bis 8-wöchigen Turnus kommen Museumsbesucher und Musikliebhaber immer montags, um 13.15 Uhr, in den besonderen Genuss musikalischer Kostproben. In verschiedensten Besetzungen bieten die Schüler Kammerkonzerte sowie A-Cappella-Gesänge von ungefähr 30-minütiger Dauer (Eintritt: 1 Eur).
Das Angebot richtet sich nicht nur an Museumsbesucher, sondern auch an Berufstätige, die ihre Mittagspause einmal ganz anders gestalten wollen.
Adresse:
Hirsvogelsaal
Treibberg 6
90403 Nürnberg
Motivationsseminar im Rahmen von „Gegensteuern“
Schüler der 8. Jahrgangsstufe, bei welchen nach dem Leistungsstand im Februar das Erreichen des Klassenziels als gefährdet erscheint, werden zum Motivationsseminar im Rahmen von „Gegensteuern“ und einem anschließenden individuellen Lerncoaching eingeladen. Das Seminar kann dabei helfen, dass der Schüler sein schulisches Potential besser ausschöpft. Inhalte des Seminars sind u.a. Zeitmanagement, Lerntechniken, Motivation und Ziele sowie Umgang mit Medien. Das Seminar findet an 2 Tagen von 8.30 Uhr – 16.00 Uhr (Donnerstag) sowie 8.30 Uhr – 12.30 Uhr (Freitag) in Räumen außerhalb der Schule statt. Die Schüler werden dafür vom Unterricht freigestellt. Für Mittagessen, Raummiete und Materialien wird ein Unkostenbeitrag von 20 Eur erhoben.
Mottotage
Die Mottotage finden jährlich in der Faschingszeit statt. Die Schüler haben die Möglichkeit, über verschiedene Vorschläge abzustimmen, welches Motto die Kleiderfrage für einen Tag bestimmt. Die Vorschläge mit den meisten Stimmen gewinnen. Die Abstimmung erfolgt online über die SMV-Website (smv.eb-labenwolf.de).
MSRG – Mehr Schulerfolg an den Realschulen und Gymnasien der Stadt Nürnberg (Beratung und Prävention)
MSRG ist ein vom Nürnberger Stadtrat beauftragtes Angebot von Fördermaßnahmen an den städtischen Schulen, das die Schüler individuell unterstützen soll. Am Labenwolf werden die zusätzlich zur Verfügung gestellten Stunden u. a. für die Klassenleiterstunde und Leseförderung für 5. Jg., individuelle Unterstützung bei Lese- und Rechtsschreibstörung im 5. und 6. Jg., Motivationstraining für 8. Jg, Deutsch als Zweitsprache, Module zum verantwortlichen Umgang mit digitalen Medien in der Unter- und Mittelstufe und Präventionsprogramme zu den Themen Sucht-, Stress- u. Gewaltprävention sowie Verkehrssicherheit verwendet.
Musikalisches Angebot
Vororchester, Orchester, Bläser-Ensemble, Junior-Bläser-Ensemble, Big Band, Afrikanisches Trommeln, Gitarren-Ensemble, Unter-, Mittel- und Oberstufenchor (großer Chor) und der Chor der 10. Klassen.
Nacharbeit
Wenn ein Schüler nachmittags in der Schule bleiben muss, um Stoff, den er versäumt oder Hausaufgaben, die er nicht gemacht hat, nachzuholen, spricht man von Nacharbeit. Nacharbeit ist eine Erziehungsmaßnahme, aber keine Ordnungsmaßnahme. Wann ein Schüler zur Nacharbeit erscheinen muss, wird den Eltern rechtzeitig schriftlich mitgeteilt. Es gibt auch die Möglichkeit andere Erziehungsmaßnahmen zu verhängen, z. B. den Sozialdienst bei Verstößen gegen Ordnung und Sauberkeit.
Nachhilfe – Schüler helfen Schülern
In unserem hausinternen Nachhilfekonzept unterstützen ausgewählte, leistungsstarke Schüler des 9. – 12. Jahrgangs Kinder der Unter- und Mittelstufe im jeweiligen Fach, das Probleme bereitet. Die Nachhilfestunde findet in der Schule, im Anschluss an den Unterricht statt. Das Entgelt für eine Nachhilfestunde (45 min) beträgt 10 Eur. Wer Nachhilfe geben möchte oder benötigt, meldet sich bei Frau Sölch am Lehrerzimmer oder per email an Lisa.soelch@schulen.nuernberg.de. Weitere Infos auf der Homepage unter „Schüler helfen Schülern“.
- Außerschulisch:
über Kinderhaus am Maxfeld e. V., Maxfeldstr. 27, 90409 Nürnberg, Tel.: 3668149 - Angebote im Haus:
Wahlunterricht: 7. – 10. Jahrgang: Wahlzettel als Anlage im Elternbrief
7+: Das Labenwolf-Gymnasium bietet von Mo-Do jew. in der 7. Stunde Hausaufgabenbetreuung für den 5. – 7. Jahrgang an, für die eine verbindliche Anmeldung gilt.
Offener Ganztag: 5. – 6. Jahrgang: Anmeldebogen als Anlage im Elternbrief
Nachprüfung
Schüler der Jahrgangsstufen 6 bis 9, die wegen nicht ausreichender Noten in höchstens drei Vorrückungsfächern (darunter in Kernfächern nicht schlechter als höchstens einmal Note 6 oder zweimal Note 5) das Ziel der Jahrgangsstufe nicht erreicht haben, können vorrücken, wenn sie sich einer Nachprüfung erfolgreich unterzogen haben. Diese findet in den letzten Tagen der Sommerferien statt. Von der Nachprüfung ausgeschlossen sind Schüler mit der Note 6 im Fach Deutsch und Schüler, die die betreffende Jahrgangsstufe zum zweiten Mal besuchen. Die Eltern müssen bis spätestens eine Woche nach Aushändigung des Jahreszeugnisses bei der Schule einen schriftlichen Antrag auf Nachprüfung gestellt haben.
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayGSO-33
NEUE Klassenzusammensetzung
Dass am Musischen Gymnasium – anders als bei den anderen Zweigen – nicht prinzipiell in der 8. oder 9. Klasse eine NEUE Klassenzusammensetzung notwendig ist, heisst nicht, dass diese nie eintreten kann.
Beispiel:
„Ausgangslage: 110 Schüler im 7. Jahrgang und 82 im 8. Jahrgang. d. h., sehr kleine Klassen. Bei einer Zusammenlegung auf 4 Klassen im neuen 8. Jahrgang bzw. 3 Klassen im neuen 9. Jahrgang ergeben sich mit 28 Schülern noch gute Klassengrößen. Würden die Klassen nicht zusammengelegt, würden die Lehrerwochenstunden natürlich bei Fördermaßnahmen oder für eine gute Klassengröße in der neuen 5. Jahrgangsstufe oder in den Oberstufenkursen fehlen. Ein Beibehalten der Klassen wäre daher einfach nicht zu rechtfertigen.“
Wenn Klassen neu gebildet werden müssen, werden verschiedenste Kriterien mit einbezogen:
- Die Verteilung der Jungen und Mädchen in jeder Klasse hat einen Einfluss auf die Sportgruppen und damit darauf, in welchen Hallen die Kinder unterrichtet werden bzw. ob eine Gruppe in der 3./4. Stunde in eine Sporthalle in einer anderen Schulhalle wandern muss mit allen Folgen für die fehlende Pause bzw. Sportzeit etc.
- Die Möglichkeit einer „sortenreinen“ Sprachenklasse z.B. mit Latein1 ist attraktiv, weil im Stundenplan dann nicht eine Sprachenschiene über den ganzen Jahrgang eingeführt werden muss, die z.B. den Lehrereinsatz einschränkt und das Doppelstundenprinzip bzw. eine sinnvolle Abwechslung von Kernfächern mit Nicht-Kernfächern am Vormittag vereitelt.
- Die Instrumentalwahl ist wichtig, weil z.B. nicht 28 Schüler mit Klavier in einer Stunde gleichzeitig unterrichtet werden können.
- Natürlich gibt es auch Konstellationen an Jugendlichen, die zwar sehr gerne zusammen sind, beim Lernen in der Klasse aber sich und anderen „nicht gut tun“.
Sind mehrere dieser Faktoren zu berücksichtigen, werden die Kombinationsmöglichkeiten natürlich kleiner. Trotzdem sind diese Ziele wichtig, weil sie Verbesserungen des Lernens ermöglichen, von denen in der Regel alle Schüler eines Jahrgangs profitieren. Hierbei hat die Schule immer das Wohl aller Schüler im Auge und bittet um das Vertrauen in der Elternschaft.
Interessanterweise berichten Schülervertreter der oberen Klassen, sie wären damals auch nicht von der Neuaufteilung begeistert gewesen, seien aber jetzt sehr froh darüber, in der Mittelstufe einmal mit den anderen Schülern zusammengekommen zu sein, weil sie dadurch jetzt in der Oberstufe einen stärkeren Zusammenhang als ganzer Jahrgang hätten.
Das Verfahren:
Schüler dürfen „Wunschzettel“ ausfüllen, in dem sie sich in (genau) einer 2er- oder 3er-Gruppe eintragen können, von der man weiß, dass sie zusammenbleiben wird. Weitergehende Wünsche dürfen notiert werden; hier kann schulseits aber nichts versprochen werden. Auch eine komplette Durchmischung der Klassen kann nicht völlig ausgeschlossen werden, ist aber nicht das Ziel.
Die neue Einteilung wird üblicherweise deutlich vor Ende der Sommerferien festgelegt und an Eltern und Schüler rechtzeitig kommuniziert. Wichtig: Nach den Ferien gibt es keinen Wechsel mit „Tauschpartnern“.
Nikolausaktion
Die SMV organisiert jährlich ihre „Nikolaus-Aktion“, bei der Schüler für Schüler ab der 7. Jahrgangsstufe am 6. Dezember Schoko-Nikoläuse über die SMV erwerben und an Mitschüler verschenken können. Der Elternbeirat sponsert dabei die Nikoläuse für alle Schüler der 5. und 6. Klassen, die an der Aktion noch nicht teilnehmen dürfen.
Nachschrift, Nachtermin
Das Nachschreiben einer z. B. durch Krankheit versäumten angekündigten schriftlichen Arbeit (Leistungsnachweis) nennt man Nachschrift. Sie soll außerhalb der Unterrichtszeit geschrieben werden, damit der Schüler nicht weiteren Unterricht versäumt. Die Nachschrift kann sehr schnell nach dem Gesundwerden ohne weitere Ankündigung geschrieben werden. Wird die Nachschrift später geschrieben, kann der bis dahin im Unterricht behandelte Stoff ebenfalls abgefragt werden.
Notenausgleich
Schülern der Jahrgangsstufe 10 und 11 kann wie folgt Notenausgleich gewährt werden: Sie haben in einem Vorrückungsfach Note 6 oder in zwei Vorrückungsfächern Note 5. Sie können dann ausgleichen mit Note 1 in einem, Note 2 in zwei Vorrückungsfächern – wobei Kernfächer nur durch Kernfächer ausgeglichen werden können – oder in mindestens drei Kernfächern keine schlechtere Note als 3. Der Notenausgleich wird im Jahreszeugnis vermerkt.
Notengebung
Art, Zahl, Umfang, Schwierigkeit und Gewichtung der Leistungsnachweise richten sich nach den Erfordernissen der jeweiligen Jahrgangsstufe sowie der einzelnen Fächer. Die Art und Weise der Erhebung von Nachweisen des Leistungsstandes muss den Schülern vorher bekannt gegeben werden. Die Bewertung der Leistungen ist den Schülern mit Notenstufe und der Begründung für die Benotung mitzuteilen. Bei der Bewertung einer schriftlichen Arbeit kann die äußere Form mit berücksichtigt werden. Verstöße gegen die Sprachrichtigkeit sowie Ausdrucksmängel sind zu kennzeichnen. Sie können angemessen bewertet werden. Fehler in Rechtschreibung, Grammatik oder Interpunktion müssen in Deutsch und können auch in anderen Fächern zu schlechteren Noten führen. Eine Ausnahme wird hier nur für die Legastheniker gemacht. Für Schüler mit Dyskalkulie (Rechenschwäche) gibt es (noch) keine entsprechende Ausnahme. Lehrer haben die Pflicht, den Schülern ihre Noten möglichst zeitnah bekannt zu geben, zu erklären, wie diese zustande gekommen sind und auch, warum sie eine bestimmte Note gegeben haben – dazu gehören auch die mündlichen Noten.
Oberstufe (G9)
Die gymnasiale Oberstufe umfasst die Jahrgangsstufen 11 bis 13 und bildet zusammen mit der Unterstufe (Jahrgangsstufen 5 bis 7) und der Mittelstufe (Jahrgangsstufen 8 bis 10) einen geschlossenen Bildungsgang. Nach erfolgreichem Besuch der Jahrgangsstufe 10 erwerben Schüler den mittleren Schulabschluss und treten dann in die dreijährige gymnasiale Oberstufe ein.
Oberstufe: Fächerplaner
Fächerplaner für die Oberstufe: https://faecherplaner.bayern.de
Ok – Woche
Dies ist die Einführungswoche zu Beginn der fünften Jahrgangsstufe in der die neuen Labenwölfe Hilfestellung bekommen, sich am Labenwolf-Gymnasium möglichst rasch und problemlos einzugewöhnen.
Das Zusammenwachsen der neugebildeten Klassen wird gefördert und gemeinsame Klassenregeln werden erstellt. Die Schüler beschäftigen sich u. a. auch mit den Themen Arbeitsplatzgestaltung, Zeiteinteilung, Organisation der Hausaufgaben sowie möglichen Lern- und Merktechniken.
Ordnungsmaßnahme
An Ordnungs- und Erziehungsmaßnahmen gibt es Sozialdienst, Hinweis, Verweis, verschärfter Verweis, Versetzung in eine andere Klasse, Ausschluss vom Unterricht, Androhung der Entlassung und Entlassung von der Schule. Für unbotmäßiges Verhalten stehen den Lehrern außer schriftlichem Hinweis an die Eltern und die Anordnung einer Nacharbeit keine Mittel zur Verfügung. Strafarbeiten wie zum Beispiel Texte abschreiben sind verboten. Bei Fragen wenden Sie sich an den EB.
Siehe auch: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayEUG-86
Organigramm
Das aktuelle Organigramm des Labenwolf-Gymnasiums können Sie (nach Ihrer Registrierung) auf der Schul-Homepage einsehen -> Unterricht und Organisation -> Organigramm.
Orientierungstage
Sie finden in der 9. Jahrgangsstufe statt und dienen der Persönlichkeitsentwicklung und dem Festigen der Klassengemeinschaft (Dauer: 3 Tage). Die Organisation erfolgt durch die Fachschaft Religion.
P-Seminar
Das weiterentwickelte Projekt-Seminar greift in Jahrgangstufe 11 auf Kompetenzen zurück, die die Schüler bereits im Modul zur beruflichen Orientierung in der 9. Klasse erworben haben. In Jahrgangsstufe 11 bereitet das P-Seminar auf den zunehmend individuellen und eigenverantwortlichen Orientierungsprozess in der Qualifikationsphase durch das Aufbaumodul zur beruflichen Orientierung vor.
Pädagogische Konferenzen
Sind als Lehrerkonferenzen Pflichtveranstaltungen für Lehrkräfte und finden nach Bedarf statt. Der Elternbeirat hat das Recht, „in Angelegenheiten, die in die Zuständigkeit des Elternbeirats fallen“, in der Lehrerkonferenz gehört zu werden. Dazu wird er zur ersten und letzen Lehrerkonferenz im Schuljahr von der Schulleitung eingeladen.
Pankwolf – Der Pankwolf!
Schülerzeitung des Labenwolf-Gymnasiums. Bei diesem Arbeitskreis kann jeder Interessierte mitmachen. Kontakt entweder über die AK-Leiter, über das Pankwolf-Fach im Sekretariat I, per Email (pankwolf@labenwolf.de) oder über Herrn Wagner (verantwortlicher Lehrer).
Parkplatz
Wer im Umfeld der Schule keinen freien Parkplatz findet, kann in der Parkgarage am Maxtorhof parken. Bei einigen Veranstaltungen (z. B. Elternsprechabend o. Elternvorträge des Elternbeirates) wird der Schulhof zum Parken geöffnet.
Patenschaften
Bereits seit Herbst 2009 besteht eine Patenschaft zu der Kinderhilfsorganisation
„Let me be a child“ (www.direkte-kinderhilfe.de).
Die beim jährlichen Weihnachtskonzert gesammelten Spenden gehen zu 100 % an dieses Projekt.
Für Spenden:
Kontonummer: 6103480, BLZ: 21661719, VR Bank Flensburg-Schleswig eG
IBAN DE72 2166 1719 0006 1034 80
BIC GENODEF1RSL
Poetry Slam
Der Labenwolf-Poetry Slam fand erstmals 2015 statt. Schüler der 10. Klassen werden im Deutschunterricht und mittels Workshops zur Performance auf ihren Auftritt beim Poetry Slam vorbereitet. Die besten Wortakrobaten treten mit ihren selbstverfassten, thematisch weit gefächerten Texten im Dichterwettstreit gegeneinander an. Nach den jeweils max. 5-minütigen Vorträgen werden diese von einer aus dem Publikum gewählten Jury anhand einer Skala von 1 (dürftig) bis 10 (überragend) bewertet.
Präventionskonzept am Labenwolf
Das aktuelle Präventionskonzept finden Sie im geschützten Elternbereich der Schul-Homepage unter Eltern -> Elterninformationen.
Praktikumswoche
Schüler der 9. Klassen befassen sich im 1. Halbjahr im Fach Wirtschaft und Recht mit dem Themenbereich „Entscheidungen im Zusammenhang mit Ausbildung und Berufswahl“. Um im Rahmen dieser Thematik eine Verknüpfung zwischen Schule und Arbeitswelt zu schaffen, findet am Labenwolf-Gymnasium seit vielen Jahren in der 9. Jahrgangsstufe ein verpflichtendes einwöchiges Schnupperpraktikum statt.
Die Schule unterstützt diesen Prozess, indem sowohl Vor- als auch Nachbereitung des Praktikums intensiv begleitet werden.
Siehe auch: https://www.labenwolf.de/betriebspraktikum-2020.html
externer Quali
Für alle Schüler der 9. Klassen besteht die Möglichkeit, im 2. HJ extern an einer Mittelschule den qualifizierenden Abschluss abzulegen. Dies wird nur empfohlen, wenn ein Erreichen des Klassenziels der 9. Jahrgangsstufe stark gefährdet ist. Sollten Sie Interesse haben, Ihr Kind anzumelden, wenden Sie sich bitte frühzeitig, d.h. möglichst bis Weihnachten an Frau Stolzenburg (melanie.stolzenburg@schulen.nuernberg.de).
Rauchen
Ist auf dem Schulgelände grundsätzlich verboten.
Siehe auch: https://www.gesetze-im-internet.de/juschg/__10.html
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVV_2126_1_UK_135-24
Registrierungsformular
Aufgrund datenschutzrechtlicher Vorschriften ist es erforderlich, die Links „Sprechstunden“ und „Elterninformation“ in den geschützten Bereich der Homepage zu verlegen. Um darauf Zugriff zu erhalten, ist eine Registrierung notwendig.
Religionsunterricht
Katholische und evangelische Religion sind am Gymnasium Pflichtfach. Wer nicht am Religionsunterreicht teilnimmt, muss den Ethikunterricht besuchen (Anmeldung/Abmeldung nur am Ende des Schuljahres – immer schriftlich – für das folgende Jahr möglich). Bei Schülern ohne Konfession (Bekenntnis), kann bei der Schulleitung beantragt werden, dass sie zum Religionsunterricht zugelassen zu werden. Die Entscheidung über die Zulassung zum Religionsunterricht gilt, bis sie widerrufen wird.
Rosenaktion
Sie findet zum Valentinstag statt. Rosen werden über die SMV bestellt, mit einem Namen versehen und an Beschenkte anonym weitergeleitet. Diese Aktion findet schulübergreifend in Nürnberg statt.
Rot-Grün-Schwäche
Ein Attest vom Kinder- bzw. Augenarzt beim Kunstlehrer vorlegen, damit das Kind unter Berücksichtigung dieses Handycaps beurteilt werden kann.
Schließfächer
Angebot über die Firma Mietra – siehe www.schliessfaecher.de
Eine Bitte an die Eltern von Schülern in höheren Jahrgangsstufen: Besprechen Sie mit Ihrem Kind, ob das gemietete Schließfach noch benötigt wird und kündigen Sie es gegebenenfalls. Es werden immer wieder Fächer für unsere Jüngsten benötigt und es gibt keine Möglichkeit, zusätzliche Schließfachschränke aufzustellen. Vielen Dank.
Schüleraustausch
Bei uns an der Schule werden Kontakte zu Schulen in Italien (10. JG) und Finnland (11 JG). angeboten.
Schülerausweis
Zur Beantragung eines Schülerausweises geht der Schüler mit einem aktuellen Foto ins Sekretariat. Dort kann er gegen eine Gebühr von 1 € das entsprechende Formular erwerben und einen Ausweis ausstellen lassen.
Schülerbogen
Für jeden Schüler gibt es an der Schule einen Schülerbogen. Dieser muss bei einem Schulwechsel an die aufnehmende Schule weitergeleitet und mindestens 20 Jahre im Schularchiv aufbewahrt werden. Eltern haben das Recht ihn einzusehen.
Schülersprecher
Sie werden zu Beginn des Schuljahres aus dem Kreis aller Schüler gewählt (drei Schülersprecher) und vertreten die Schüler auch im Schulforum.
Schülersprechstunde
Bei Herrn Behnisch, unserem Schulleiter, ist die 2. Pause grundsätzlich Schülersprechstunde; darüber hinaus nach Vereinbarung.
Schülerzeitung
Pankwolf; sie erscheint jährlich und wird von der Redaktion des AK Pankwolf verkauft. Das Erscheinen ist abhängig vom Engagement der jeweiligen Akteure. Mitmachen kann jeder, der Interesse hat.
Schulärztin
Unsere Schulärztin ist Frau Dr. Anja Ekengele. Die Kontaktdaten sind im Sekretariat erfragbar.
Schulaufgaben (große Leistungsnachweise)
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayGSO-22
Schulaufsicht
Die unmittelbare staatliche Schulaufsicht obliegt dem Kultusministerium vertreten durch den Ministerialbeauftragten (MB), der als Ansprechpartner vor Ort fungiert.
Schulberatung
Die Aufgabe, Eltern und Schüler hinsichtlich der Schullaufbahn zu beraten, hat jede Schule und jede Lehrkraft. Zur Unterstützung der Schulen bei der Schulberatung gibt es zusätzlich Beratungslehrkräfte und Schulpsychologen. Die Aufgaben, die über den Bereich der einzelnen Schule hinausgehen, werden von den staatlichen Schulberatungsstellen wahrgenommen. Bei Lernproblemen und Fragen zur Schullaufbahn beraten die Beratungslehrkraft oder die dem Gymnasium zugeordneten Schulpsychologen. Weitere Informationen unter www.schulberatung.bayern.de oder bei der staatlichen Schulberatungsstelle Nürnberg (sbmfr@t-online.de, Tel.: 58 676-10).
Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage
Seit 2015 trägt das Labenwolf-Gymnasium den Titel „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“. Als Pate konnte Lucius Hemmer, Intendant der Nürnberger Symphoniker, gewonnen werden. Das Motto leben alle Schüler im Schulalltag, indem sie sich bewusst gegen jede Form von Diskriminierung, Mobbing und Gewalt einsetzen.
Der AK „Courage“ versucht Schüler im Rahmen verschiedener Projekte hieran zu erinnern und auf Missstände in der Welt (wie Menschenrechtsverletzungen) aufmerksam zu machen. Zudem tauschen sich die Mitglieder bei Workshops und Fortbildungen mit aktiven Schülern von anderen Schülern aus.
Schulforum
Das Schulforum setzt sich aus den drei Schülersprechern, dem Vorsitzenden des EB und zwei weiteren EB-Vertretern, dem Schulleiter und drei Lehrkräften sowie einem Vertreter des Sachaufwandsträgers zusammen. Der Sachaufwandsträger kann seine Stimme im Schulforum auf den Schulleiter übertragen. Das Gremium trifft u. a. Entscheidungen über die Hausordnung, die Pausenregelung und -verpflegung, darüber, wie in der Schule Veranstaltungen durchgeführt werden und vor allem über das Schulprofil. Es kann in Konfliktfällen zur Vermittlung angerufen werden. Außerdem muss das Schulforum bei vielen Entscheidungen zumindest gehört werden. Es trifft sich auf Einladung des Schulleiters mindestens viermal im Schuljahr.
Schulgeldfreiheit
Der Sachaufwandsträger des Labenwolf-Gymnasiums ist die Stadt Nürnberg. Sie ist für die Ausstattung der Schule und alles andere – was Geld kostet – zuständig, abgesehen von der Besoldung der Lehrer. Der Besuch des Gymnasiums ist grundsätzlich kostenfrei.
Ausnahmen: Keine Fahrmarken ab Q11.
Schulleitung
Lt. GSO umfasst die Schulleitung eines Gymnasiums den Schulleiter, den ständigen Stellvertreter und den Mitarbeiter der Schulleitung. Am Labenwolf Gymnasium besteht die Schulleitung aus Herrn Harald Behnisch (Schulleiter), Frau Andrea Kotva (ständige Stellvertreterin) und Herrn Carsten Bergmann (Mitarbeiter der Schulleitung).
Schulordnung / GSO
Sowohl die Schulordnung GSO als auch das BayEUG können in der neuesten Fassung auf der Homepage des Kultusministeriums (www.km.bayern.de) eingesehen werden.
Schulpsychologin
Zuständig: z.B. bei größeren Lern- und Leistungsproblemen, Teilleistungsstörungen, wie z.B. Legasthenie o. Dyskalkulie, Prüfungsangst, Motivationsschwierigkeiten, akute Krisen, Verhaltensauffälligkeiten, spezielle Schullaufbahnbereatung (besondere Begabung o. Förderung), soziale Spannungen, Diagnostik.
Termine mit unserer Schulpsychologin, Frau Müller, können unter Tel. 0175-1234246 oder marina.mueller@stadt.nuernberg.de vereinbart werden. Die Sprechstunde im Labenwolf-Gymnasium ist Montag, 09:45 – 10:30 Uhr, Zimmer A 05a.
Die Schulpsychologie für Nürnberg, Fürther Str. 80a, 90429 Nürnberg, erreicht man unter Tel. 231-9051 oder https://www.nuernberg.de/internet/paedagogisches_institut/spnangebot.html#_0_0
Schulsanitätsdienst
In diesem AK arbeiten Schüler, die sich zu Schulsanitätern ausbilden lassen können und diesen verantwortungsvollen Dienst übernehmen.
Schulstrafen
Ordnungsmaßnahmen https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayEUG-86
Sekretariat
Sekretariat 1: (Terminvereinbarungen, Krankmeldungen)
Tel. 0911 / 231 – 6710
Fax 0911 / 231 – 6785
e-mail labenwolf-gymnasium@stadt.nuernberg.de
Sekretariat 2: (Oberstufe, Adressänderungen, Kostenfreiheit des Schulwegs, Mensaanträge)
Tel.: 0911 – 23167231
Tel.: 0911 – 2316738
Seminare und Angebote des Elternbeirates für Eltern
Die Angebote für Eltern-Abende, -Seminare oder -Workshops richten sich nach Wünschen aus der Elternschaft. Bisher konnte folgendes angeboten werden:
Workshop „Sicher im Internet unterwegs – Handlungsstrategien für die sichere Mediennutzung“
Ehrenamtlich führt Frau Bolsinger für unsere 5. Klassen ein Medienseminar „Sicher unterwegs im Internet“ durch. Dabei wird beim ersten Elternabend zunächst der Sinn und Zweck des Seminars erläutert, bevor sie es mit den Kindern jeder Klasse an je einem Freitag im Oktober jeweils in vier Schulstunden durchführt.
Die Kinder lernen, wie wichtig es ist, sorgsam mit seinen Daten umzugehen, gut zu überlegen, mit wem man im Internet in Kontakt kommen kann und dass es wichtig ist, Eltern zu fragen (Goldene Regel!), bevor man im Internet mit anderen Kontakt aufnimmt o. Sachen herunterlädt bzw. seine persönlichen Daten preisgibt.
„Elternmotivationstraining“
Der EB lädt Eltern der 5. Klassen hierzu ein. Im Vordergrund stehen das gegenseitige Kennenlernen, Austausch über die veränderten Lernanforderungen und die neue Rolle der Eltern am Gymnasium. Sie bekommen Anregungen, wie Sie den Start Ihres Kindes in der neuen Umgebung positiv begleiten und bei wem Sie Rat und Hilfe einholen können.
„Kommunikationstraining“
Der EB lädt Eltern der 5.-7. Klassen zu einem Seminar ein, in dem diverse Kommunikationsmodelle vorgestellt werden, um u.a. folgende Fragen in verschiedenen Situationen zu klären: „Wie führe ich gewinnbringende Gespräche? Wie entstehen Missverständnisse und wie kann ich sie minimieren? Welche Rolle spielen meine eigenen Emotionen für den Verlauf des Gesprächs? Wie reagiere ich in Konfliktsituationen?“
„Lernen lernen“
Der EB lädt Eltern zu einem Vortrag ein, der auf typische Schwierigkeiten der Schüler eingeht und Möglichkeiten vorstellt, mit denen Eltern ihre Kinder unterstützend begleiten können, ohne sie zu unterdrücken.
„Pubertät, Möglichkeiten eines verständnisvollen Umgangs“
Der EB lädt Eltern zu einem Vortrag ein, der ihnen Möglichkeiten aufzeigt, wie sie diese wichtige Phase im Leben ihrer Kinder besser verstehen und somit auch gelassener damit umgehen können.
„Cyber-Mobbing“, „Essstörung“, „Lernen macht (wieder) glücklich“, „Psychische Gesundheit“, „Starke Kinder, Starke Eltern!“, „Entspannter Lernen zuHause“, usw.
Wünsche und Anregungen zu Vorträgen für die Elternschaft? Melden Sie sich gerne bei uns: kontakt@eb-labenwolf.de.
SMV (SchülerMitVerantwortung)
Das erweiterte Gremium der SMV setzt sich zusammen aus den Schülersprechern, den Klassensprechern und den AK-Leitern. Sie übernehmen Verantwortung, engagieren sich für ihre Schülerschaft, gestalten das Schulleben aktiv mit und sind Mitglied des Schulforums. Siehe auch: smv.eb-labenwolf.de oder https://www.instagram.com/smv.labenwolf/
Sommerfest
Kurz vor Beginn der Sommerferien findet jedes Jahr das Sommerfest des Labenwolf-Gymnasiums statt. Schüler und Lehrer sorgen für das Rahmenprogramm, der Elternbeirat übernimmt mit toller Unterstützung der gesamten Elternschaft die Organisation des leiblichen Wohls.
Sozialausschuss/Sozialfond
Der Sozialausschuss des Labenwolf-Gymnasiums wird getragen vom Elternbeirat und dem Förderverein. Er kann Unterstützung leisten bei Klassenfahrten etc. für einkommensschwache Familien (unabhängig von BuT). Anträge stellen Sie bitte im verschlossenen Umschlag direkt an den Elternbeirat (Abgabe im Sekretariat auch möglich). Anträge werden von zwei Mitgliedern, die der Verschwiegenheit unterliegen, im Elternbeirat bearbeitet. Das Antragsformular und weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Elternbeirates.
Sozialstunde – sozialer Arbeitseinsatz
Kann als Maßnahme gegen regelwidriges Verhalten an Stelle von Hinweis oder Verweis angeraten sein. Eltern werden über einen längeren Aufenthalt an dem entsprechenden Tag in der Schule vorab informiert.
Sportangebot zusätzlich
Wahlkurse – hier werden auch diverse Sportaktivitäten angeboten.
Sportfest
Das Sportfest ist eine verpflichtende Schulveranstaltung, d.h. es herrscht Anwesenheitspflicht. Es findet jährlich Ende Juli auf einem externen Sportgelände statt. Die Jahrgangsstufen 6-10 treffen sich um 8.30 Ihr direkt an der Sportanlage. Eine genaue Anfahrtsbeschreibung für die Öffentlichen Verkehrsmittel inkl. einzelner Stationen und Lageplan hängen in der Eingangshalle der Schule aus, so dass sich die Kinder zuvor genauer informieren können. Schüler der Q11 und Lehrkräfte betreuen die Klassen. Nach offizieller Beendigung des Festes durch die verantwortliche Lehrkraft (ca. 13 Uhr) treten die Schüler den Heimweg in eigener Verantwortung an.
Sprechstunden (siehe auch unter „Kontaktaufnahme mit Lehrkräften“)
Aufgrund datenschutzrechtlicher Vorschriften der Stadt Nürnberg war es erforderlich, die Links „Sprechstunden“ und „Elterninformation“ in den geschützten Bereich der Schul-Homepage zu verlegen. Um darauf Zugriff zu erhalten, ist eine Registrierung notwendig.
Lehrkräfte können auch über ihre Schul-Dienst-Adresse per email kontaktiert werden. Die Liste erhalten Sie über den Elternbrief; diese ist auch (nach Ihrer Registrierung) online auf der Homepage einsehbar.
Wichtig: Dass die meisten Lehrkräfte per email erreichbar sind, heisst nicht, dass sie immer unmittelbar und sofort antworten wollen oder können. Eltern dürfen natürlich Lehrkräfte auch außerhalb regulärer Schulzeiten anmailen; die Lehrkräfte antwortet aber ggf. erst ab ihrem nächsten Arbeitstag in der Schule.
Mails sollten in erster Linie für die Vereinbarung von Beratungsgesprächen oder für wichtige Beratungsfragen den Schüler betreffend sowie für Mitteilungen an die Lehrkraft verwendet werden. Für die Klärung von Verständnisproblemen aus dem Unterricht („Wie lautet nochmal der Strahlensatz?“ oder „Mein Kind hat die Hausaufgaben nicht notiert.“) ist die Mail nicht gedacht. Derartige Probleme kann der Schüler mit der Lehrkraft im oder nach dem Unterricht selbst klären oder im Chat mit der Lehrkraft über TEAMS.
Wichtig: Kinder vertrauen darauf, im Chat mit Klassenkameraden und Lehrkraft alleine zu sein. Das gilt besonders für Sitzungen im Unterricht über TEAMS!
Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung (isb)
Das Staatsinstitut unterstützt und berät das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus bei der Weiterentwicklung des differenzierten Schulwesens. Es macht die Erkenntnisse der Forschung und die Erfahrungen der Praxis für die Schule nutzbar.
Stegreifaufgabe (kleine Leistungsnachweise)
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayGSO-21
Stipendium
Für bedürftige Schüler mit sehr guten Noten gibt es die Möglichkeit, für besondere Anschaffungen o. zur Ermöglichung von Klassen-, Lehr- u. Studienfahrten einmalige Beihilfen aus dem Oskar-Karl-Forster-Stipendium zu erhalten. Die Netto-Einkommensgrenzen für einen Antrag liegen bei 4.830 Eur bei zusammen lebenden, miteinander verheirateten Eltern oder Lebenspartnern bzw. 3.210 Eur pro Elternteil in sonstigen Fällen zuzüglich der Freibeträge von 730 Eur für jedes unterhaltsberechtigte Kind. Die Entscheidung über die Zuteilung der Beihilfe trifft die MB-Dienststelle. Eine weitere Förder-Möglichkeit bietet das Schuckert-Stipendium. Näheres erfahren Sie auf der Schul-Homepage unter https://www.labenwolf.de/stipendien.html
https://www.km.bayern.de/lernen/unterstuetzung/finanzielle-forderung-stipendien
Stundentafel
Sie legt fest, wie viele Unterrichtsstunden in jedem Fach zu halten sind. Die Stundentafeln werden als Anlagen zur gymnasialen Schulordnung (GSO) veröffentlicht. Im Stundenplan bestimmt dann die Schule, wie die zu gebenden Stunden für die Schüler jede Woche verteilt sind.
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayGSO-ANL_1
Taschenrechner
Termine
Sie werden mit den Elternrundbriefen mitgeteilt und stehen außerdem im Terminplan auf der Homepage.
Theater
Der Wahlkurs „Schulspiel“ wird für verschiedene Jahrgangsstufen angeboten. Das Angebot Schulplatzmiete gibt es ab der Jahrgangsstufe 9.
https://www.labenwolf.de/theater.html
Toiletten
Bitte halten Sie Ihr Kind zur Sauberkeit und angemessenem Verhalten an. So wie man eine Toilette vorfinden möchte, sollte man sie auch verlassen!
Tutoren
Dies sind ältere Schüler, die den „Neuen“ den Einstieg in die Schule durch Aktivitäten erleichtern. Sie sind für die jüngeren Schüler oft auch Ansprechpartner bei Problemen.
Für alle 5. und 6. Klassen stehen mehrere Tutoren zur Verfügung, die unseren jüngeren Labenwölfen die ersten Jahre am Gymnasium erleichtern sollen und wollen. Diese Schüler kommen in der Regel aus den Klassen 9 bis 11. Geleitet wird der Arbeitskreis Schülern aus der Oberstufe, betreut und ausgebildet sowie in regelmäßigen Abständen fortgebildet werden die Tutoren von Lehrkräften.
Sie begleiten die Kinder im Schulalltag und gestalten mit ihren Klassen einige Nachmittage. Mögliche Aktivitäten sind z.B. ein Spielenachmittag oder ein Picknick im Freien. Daneben gibt es noch klassenübergreifende Aktionen wie etwa eine Halloween- oder eine Faschingsparty.
Vor jeder Aktion einer einzelnen Klasse informieren die Tutoren die Eltern schriftlich.
Ganz wichtig ist auch der Informationsabend im Januar für alle zukünftigen „Labenwölfchen.“ Hier werden die Kinder in Gruppen aufgeteilt und von den Tutoren durch das Schulhaus zu den einzelnen „Schnupperstunden“ geführt.
Überspringen einer Jahrgangsstufe
Auf Vorschlag der Lehrkräfte, mit Zustimmung des Schülers und seiner Eltern oder auf Antrag der Eltern kann die Lehrerkonferenz einem Schüler das Überspringen einer Jahrgangsstufe gestatten.
Unterrichtsausfall
Unterrichtsstunden, die vertreten werden, gelten nicht als ausgefallen. Im Schaukasten im ersten Stock rechts hängt der Vertretungsplan. Bei längerfristigem Ausfall informiert der Klassenlehrer über den Vertretungsplan. Mit WebUntis kann der Vertretungsplan per App eingesehen werden.
Unterrichtsbefreiung/Arztbesuche
Vorzeitige Unterrichtsbefreiung
Muss ein Schüler aus gesundheitlichen Gründen den Unterricht vorzeitig beenden, muss er sich im Sekretariat und bei der Lehrkraft der nächsten Unterrichtsstunde abmelden. Auf dem entsprechenden Formular muss dies von den Eltern bis zum nächsten Schultag bestätigt werden. Das Formular ist bei der Rückkehr im Sekretariat wieder abzugeben.
Unterrichtsbefreiung
- für einzelne Stunden bis zu einem Tag sind mit dem Klassenlehrer abzusprechen. Arzttermine sollten möglichst in die unterrichtsfreie Zeit gelegt werden.
- Anträge für mehrtägige Befreiung sind dem Direktorat mit Begründung, ggf. Nachweis vorzulegen. Die Genehmigung kann i.d.R. am Folgetag im Schülersekretariat abgeholt werden.
Anwesenheit und Befreiung im Fach Sport
Sofern keine Akute Krankheit o. Beeinträchtigung vorliegt, bittet die Schule um ein ärztliches Attest. Falls z.B. bei Erkältungskrankheiten kein Arztbesuch stattfindet, bittet die Schule um ein entsprechendes Schreiben der Eltern. In jedem Fall hat sich der Schüler bei der Sportlehrkraft zu melden, welche dann über eine mögliche und sinnvolle Teilnahme am Sportunterricht entscheidet, da auch Unterrichtsbeiträge wie z.B. Schiedsrichtertätigkeit o. organisatorische Tätigkeiten in die Bewertung einbezogen werden können.
Beim Schwimmunterricht ist auch eine Teilnahme am Unterricht der nicht schwimmenden Parallelgruppe möglich. Bei längerfristiger Schwimmbefreiung wird ein zusätzlicher kleiner schriftlicher Leistungsnachweis eingefordert, der die Schwimmnote ersetzt.
Alle Befreiungen müssen mind. 3 Werktage vorher beantragt werden.
Unterrichtszeit
Sie wird vom Schulleiter in Abstimmung mit dem Schulforum und dem Sachaufwandsträger (Stadt Nürnberg) festgelegt. Der Unterricht beginnt am Labenwolf-Gymnasium in der Regel um 8:00 Uhr. Zum stressfreien Start in den Tag ist eine Anwesenheit der Schüler ab 7:45 Uhr ratsam. Je nach Jahrgangsstufe kann der Unterricht bis zu viermal nachmittags stattfinden.
Unterschleif
Wenn ein Schüler in einer Prüfung unerlaubte Hilfsmittel verwendet, gilt das als Unterschleif und wird mit der Note 6 bewertet, gleiches gilt für unerlaubtes Abschreiben.
Umweltschule in Europa/Internationale Nachhaltigkeitsschule
Nicht erst seit Fridays-for-future spielen Themen wie Umweltbewusstsein, Nachhaltigkeit und das Bewusstsein für den Klimawandel und die erforderlichen Gegenmaßnahmen eine Rolle am Labenwolf-Gymnasium. In langer Tradition mit vielen Aktionsgruppen prägen Umweltbewusstsein und das Engagement für Nachhaltigkeit das Schulleben.
Die Auszeichnung zur „Umweltschule in Europa/ Internationale Nachhaltigkeitsschule“ für das Jahr 2020″ mit zwei Sternen ist hierfür Anerkennung und Anreiz für weiteres Engagement.
Unfallanzeige Schüler
Das Formular für eine Unfallanzeige finden Sie im geschützten Elternbereich der Schul-HP unter „Eltern -> Elterninformationen 23/24 -> Formulare“.
Unterstufe
Umfasst die 5. – 7. Jahrgangsstufe.
Veranstaltungen
Über diverse Veranstaltungen (Konzerte, Vernissagen etc.) wird gesondert durch die Schule informiert (Elternbrief, Homepage). Hinweise auf außerschulische Veranstaltungen, die für Sie als Eltern interessant sind, finden Sie auch auf der Homepage des EB.
Verbindungslehrer
Sie werden am Ende des Schuljahres von den Klassensprechern und ihren Stellvertretern fürs neue Schuljahr gewählt. Sie sind Vertrauenspersonen für die Schüler, werden bei Problemen mit Schule, Unterricht und Noten von den Schülern angesprochen und vermitteln dann zwischen Lehrern und Schülern. Auch Eltern können die Vermittlerfunktion der Verbindungslehrer nutzen.
Verloren – Gefunden
Die Fundkiste befindet sich unter der Holztreppe, vor dem Pausenverkaufsraum. Wertvolle Fundsachen sind im Sekretariat abzuholen. Nicht abgeholte Fundsachen werden an Bedürftige gespendet.
Versicherung
In der Schule und auf dem direkten Schulweg sind alle Schüler über die KUVB (Kommunale Unfallversicherung Bayern) unfallversichert. Alle Unfälle in der Schule und auf dem Schulweg müssen über die Schulverwaltung (ein eigenes Formular) gemeldet und beim eventuellen Arztbesuch angegeben werden. Alle Fahrten, Projekte, Ausflüge, Theaterbesuche, etc., sind versichert.
Vertretungsplan
Die Schüler sind gehalten, jeden Tag am „schwarzen Brett“ nachzulesen, welche Stunden laut Vertretungsplan ausfallen oder vertreten werden (Schaukasten im ersten Stock an der rechten Treppe, für die Qualifizierungsstufe gegenüber Sekretariat). NEU ab 2021: Der Vertretungsplan kann auch per App über WebUntis eingesehen werden.
Vertretungsstunden
Bei Unterrichtsausfall werden Lehrkräfte als Vertretung eingesetzt, die ihr eigenes Fach unterrichten. Diese Stunden zählen nicht zu den „ausgefallenen Stunden“.
„Verrückt – Na und!“
Das Präventionsprogramm „Verrückt? Na und!“ richtet sich an Jugendliche ab 14 Jahren. Es besteht im Kern aus einem Projekttag. Das Programm macht es möglich, über das schwierige Thema psychische Krisen in der Schule zu sprechen. Es geht darum, Ängste und Vorurteile abzubauen, Zuversicht und Lösungswege zu vermitteln sowie das Wohlbefinden in der Klasse zu fördern. Das Programm ist ein Modellprojekt, das zwei Gesundheitsziele umsetzt: Es unterstützt Jugendliche dabei, gesund aufzuwachsen, und hilft, Depressionen zu verhindern.
Verweis
Die Lehrkraft kann als Ordnungsmaßnahme einen schriftlichen Verweis erteilen. Ein verschärfter Verweis wird vom Schulleiter ausgestellt und unterschrieben. Sie sind jeweils von den Eltern zu unterschreiben und werden in den Schülerbogen eingetragen.
Vorrücken auf Probe
Schüler der Jahrgangstufe 5 bis 9, die das Ziel der jeweiligen Jahrgangsstufe erstmals nicht erreicht haben, können mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten auf Probe vorrücken, wenn nach dem Gesamtbild aller erzielten Leistungen erwartet werden kann, dass sie im nächsten Schuljahr das Ziel der Jahrgangsstufe erreichen. Dies gilt für Schüler der 10. Jahrgangsstufe nur, wenn sie das Ziel der Jahrgangsstufe wegen Note 6 in einem oder Note 5 in zwei Vorrückungsfächern (darunter in Kernfächern keine schlechtere Note als einmal Note 5) nicht erreicht haben. Die Lehrerkonferenz entscheidet, ob Schüler auf Probe vorrücken dürfen und ob sie die Probezeit bestanden haben. Die Probezeit dauert bis zum 15. Dezember. Die Klassenkonferenz, also nur die Lehrer, die in der Klasse unterrichten, hat die Möglichkeit, die Probezeit um bis zu zwei Monate verlängern.
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayGSO-31
Vorrückungsfächer
Alle Fächer (außer Sport während der ganzen Schulzeit) einschließlich Musik am Musischen Gymnasium (ab der 5. Jahrgangsstufe Kernfach) sind Vorrückungsfächer.
W-Seminar
Eine weitere Möglichkeit zur individuellen Schwerpunktsetzung in der Profil- und Leistungsstufe bietet das zweistündige W-Seminar, das in den drei Kurshalbjahren 12/1, 12/2 und 13/1 (Präsentationshalbjahr) belegt werden kann.
Wahlunterricht
Zum Beginn eines Schuljahres wird per Rundschreiben abgefragt, wer im Schuljahr an welchem Wahlunterricht teilnehmen will. Mit der Anmeldung ist die Teilnahme am Wahlkurs Pflicht. Damit gilt die Aufsichtspflicht der Schule, so dass Eltern ein Fernbleiben entschuldigen müssen. Ebenso ist ein Ausscheiden aus dem Wahlunterricht nur mit Genehmigung der Schulleitung möglich. Eine Garantie dafür, dass die gewählten Wahlkurse auch wirklich stattfinden, gibt es bei der Anmeldung nicht.
Wandertage und sonstige eintägige Veranstaltungen
Zweimal im Jahr findet ein Wandertag statt. Das Ziel suchen sich Klassenleiter und Schüler gemeinsam aus. Die Teilnahme am Wandertag ist Pflicht.
WebUntis
WebUntis ist ein elektronisches Klassenbuch. Hiermit kann der aktuelle Vertretungsplan online eingesehen werden. Außerdem sind digitale Absenzmeldungen Ihrer Kinder, Buchungen für den Elternsprechabend und der elektronische Versand von Elterninformationen möglich.
Um diese Funktionen nutzen zu können, müssen sich die Erziehungsberechtigten selbst registrieren. Anleitungen dazu sind unten verlinkt.
Grundsätzlich muss vor der Nutzung durch Erziehungsberechtigte eine Einwilligungserklärung zur Verwendung der Mailadresse abgegeben werden.
https://www.labenwolf.de/files/labenwolf/Service/Webuntis_Einverständnis.pdf
Wettbewerbe
Mathe-Wettbewerbe: http://lwmb.de/archiv
http://www.mathe-wettbewerbe.de/bwm/
allgemein: https://www.jugend-forscht.de/
http://www.km.bayern.de/schueler/schule-und-mehr/wettbewerbe.html
und andere
Wintersportwoche
Dies ist eine Schulveranstaltung, an der alle Schüler (7. Klassen) teilnehmen sollen (Nichtteilnahme nur bei Vorliegen gewichtiger Gründe). Detaillierte Informationen inkl. Ausleihmöglichkeiten für die Ausrüstung zur Wintersportwoche erhalten die jeweiligen Klassen über die zuständige Lehrkraft.
https://www.labenwolf.de/rueckblicke-wintersportwoche.html
Wochenstundenzahl bis zum Abitur
Im Rahmen der Pflichtbelegung besuchen Schüler in Q12 und Q13 Unterricht im Umfang von insgesamt mindestens
- 126 Halbjahreswochenstunden
oder - 124 Halbjahreswochenstunden bei Belegung eines Vertiefungskurses Deutsch oder bei Belegung eines Vertiefungskurses Mathematik im Wahlpflichtbereich.
Weitere Informationen: Stundentafel
Wünsche und Anregungen an EB
Der EB nimmt jederzeit Wünsche und Anregungen entgegen. Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf (die einzelnen eMail-Kontaktdaten aller Mitglieder können Sie unserer Homepage entnehmen: https://www.eb-labenwolf.de/.
Zeugnis
Am Ende des Schuljahres wird das Jahreszeugnis ausgestellt, es resultiert aus den Leistungen des gesamten Schuljahres und enthält die Vorrückungserlaubnis in die nächste Jahrgangsstufe. Nicht versetzt wird ein Schüler, wenn er die Note 6 in einem Vorrückungsfach oder die Note 5 in zwei Vorrückungsfächern hat. Musik ist am musischen Gymnasium ab der 5. Klasse Vorrückungsfach.
Das Zwischenzeugnis im Februar ist kein Zeugnis im rechtlichen Sinn. Verlässt z. B. ein Schüler im März die Schule, muss eigens ein Abgangszeugnis beantragt werden.
NEU am Labenwolf-Gymnasium seit dem Schuljahr 2020/21: In den Jahrgangsstufen 5 bis 8 wird das Zwischenzeugnis einheitlich durch drei schriftliche Informationen über das Notenbild der Schüler ersetzt.
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