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Kontakt – Elternbeirat 2022-2024

Unser Team

 

Wir, der Elternbeirat, sind Schülereltern aus allen Klassenstufen mit einem guten Draht zu Schulleitung, Lehrerschaft, Schüler:innen und Verwaltung des Labenwolf-Gymnasiums, kurz: Schulfamilie. Die gute Zusammenarbeit hilft uns, um Eltern Informationen anzubieten, bei Problemen zu helfen und zu vermitteln sowie eigene Ideen und Aktionen voranzubringen oder umzusetzen.

Der Elternbeirat am Labenwolf-Gymnasium setzt sich aus zwölf Mitgliedern (+Nachrückern) zusammen, die alle zwei Jahre neu gewählt werden. Die nächste Wahl findet 2024 statt. 

Haben Sie Fragen an uns? – Anregungen, Probleme, Sorgen? – oder brauchen Unterstützung? Sie erreichen uns per email unter kontakt@eb-labenwolf.de und können uns persönlich antreffen bei verschiedenen Elternvorträgen oder bei Elternsprechabenden an unserem „EB-Infotisch“, der sich im A-Bau, 1. Stock, befindet.

Vorsitzende: Sofia Schier (10.)  schier@eb-labenwolf.de
Schulforum, Veranstaltungen/Seminare, Eltern A-Z,
Festausschuss, LEV/ARGE/AGEB

1. Stellvertreter: Benno Bartels (5.+9.) bartels@eb-labenwolf.de
Eltern-Café 1. Schultag

2. Stellvertreter: Daniel Huang (5.+8.), AK mus. Gymnasien Bayern huang@eb-labenwolf.de

Kassier: Grit Pöschel (9.)  poeschel@eb-labenwolf.de

Stellvertretende Kassier:  —

Schriftführer: Prof. Dr. Ramin Tavakoli (7.+11.) tavakoli@eb-labenwolf.de
Festausschuss

2. Schriftführer: Dr. Markus Hofmann (10.), Kontakt KES hofmann@eb-labenwolf.de

Weitere EB-Mitglieder in alphabetischer Reihenfolge mit ihren Aufgaben:

Nadja Seuß (6.), Veranstaltungen/Seminare seuss@eb-labenwolf.de

Richard Schultz-Amling (5.+8.), Homepage, Schulforum schultz-amling@eb-labenwolf.de

Martin Wunderer (11.), Schulforum, Kontakt Förderverein  wunderer@eb-labenwolf.de

* die angegebene Zahl bezieht sich auf die Jahrgangsstufe des/der Kindes/r – Stand 09/2022
** die mit „NR“ gekennzeichneten Mitglieder sind „Nachrücker“ – laut Beschluss des EB bei seiner konstituierenden Sitzung am 20.10.2022 wurden  diese gemäß Art. 66 Abs. 1 Satz 2 BayEUG als weitere Elternbeirats-Mitglieder kooptiert. Sie haben damit die Rechtsstellung wie die gewählten 12 Mitglieder des Elternbeirats mit Ausnahme des Stimmrechts.